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Politik

Krankenkassen sorgen sich um Qualität und Finanzierung bei Krankenhausreform

Donnerstag, 31. August 2023

/picture alliance, agrarmotive, Klaus-Dieter Esser

Berlin – Im Zuge der Diskussionen um die Krankenhausreform haben die Mitglieder des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes davor gewarnt, bei der anstehenden Reform die Qualitätsanforderungen sowie die finanzielle Lastenverteilung deutlich zu verändern. Die Krankenkassen fürchten, dass beides durch die Ver­handlungen mit den Bundesländern aufgeweicht werden könnte.

„Für den Erfolg einer Krankenhausreform ist entscheidend, dass eine stringenter strukturierte Krankenhaus­landschaft im Ergebnis zu einer größeren Spezialisierung und damit einhergehend zu Qualitätsverbesserun­gen im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie einem Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung führt“, heißt es in einem Beschlusspapier aus der heutigen Sitzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes.

Und weiter: „Dieser notwendige Prozess darf nicht durch zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten für die Länder konterkariert werden.“ Ähnliches gelte auch bei der Finanzierung: Die geplante Neuorganisation der Finanzie­rung der Vorhaltekosten dürfe nicht zulasten der Investitionsfinanzierung der Länder gehen.

„Die Finanzierung der Vorhaltung von Leistungsstrukturen ist auch eine Folge der rückläufigen Investitions­finan­zierung der Länder, sie darf diese aber nicht ersetzen." Die Länder blieben in der Verantwortung, der sie „endlich gerecht werden müssen. Hier besteht seit Jahren erheblicher Nachbesserungsbedarf“.

Die Reform dürfe auch nicht zulasten der Finanzen der GKV gehen. Aus dem vorgelegten Eckpunktepapier er­gäben sich „unmittelbare und mittelbare Finanzrisiken für die GKV", heißt es. Bislang waren die Kranken­kas­sen von einer „finanzneutralen Umsetzung“ einer Reform ausgegangen.

Nun wird befürchtet, dass die Zuschläge für Unikliniken sowie die Abteilungen für Pädiatrie, Geburtshilfe, Notfallversorgung und Intensivmedizin von den Krankenkassen getragen werden sollen. „Auch der Übergang zur Selbstkostendeckung bei Level-1i-Häusern dürfte zu erheblichen Belastungen der Beitragszahlenden führen“, heißt es in dem Papier. Hier müssten Bund und Länder ihrer „Finanzverantwortung“ gerecht werden.

Klare Konzepte sowie gesetzliche Definitionen fordert der Verwaltungsrat auch für die geplanten Level-1i-Krankenhäuser. Für diese neue Versorgungsstufe werden Chancen für die Versorgungslandschaft gesehen, es seien aber besonders viele Fragen beim „Leistungsspektrum aus stationären, ambulanten fachärztlichen, hausärztlichen sowie medizinisch-pflegerischen Leistungen“ offen.

Ähnliches gelte für die geplanten Leistungsgruppen, die laut Krankenkassen nur eine Ergänzung zu den be­reits bestehenden und „weiterhin notwendigen“ Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sein könnten.

Regelungen zu Strukturanforderungen, Mindestmengen sowie die weitere Messung von Ergebnisqualität müsse erhalten werden. Die nun vorgesehene politische Definition von Strukturanforderungen durch Leis­tungs­gruppen dürfe nicht dazu führen, „dass die durch den G-BA beschlossenen Patientenschutzstandards aufgehoben oder abgesenkt werden“, heißt es in dem Beschlusspapier.

Sobald ein Gesetz zur Krankenhausreform stehe und verabschiedet sei, gebe es nach Einschätzung der Kran­kenkassen eine Vielzahl von weiteren Entscheidungen bei Strukturen, Finanzierung sowie Abrechnungen. „Hierbei ist eine Einbeziehung der Selbstverwaltung unerlässlich, damit eine praxisgerechte Umsetzung
sichergestellt ist“, fordern die Krankenkassen, besonders, wenn es um Beitragsmittel gehe.

Aus den Beratungen von Bund und Ländern, die nach der Verabschiedung eines Eckpunktepapiers Anfang Juli stattfanden, ist bislang wenig bekannt. Die sogenannte Redaktionsgruppe bestehend aus vier Ländern – NRW, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Hamburg – hatte sich in den Sommerwochen mehr­fach getroffen. Am morgigen Freitag soll es ein weiteres digitales Treffen der Arbeitsgruppe geben, wurde aus Kreisen der teilnehmenden Ländern bestätigt. © bee/aerzteblatt.de

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