Ärzteschaft
Ambulante Versorgung: Einigung auf Honorarsteigerung für Vertragsärzte
Mittwoch, 13. September 2023
Berlin – Die Vertragsärzte erhalten im kommenden Jahr deutlich mehr Honorar. Der Orientierungswert (OW) steigt um 3,85 Prozent. Er liegt damit im Jahr 2024 bei 11,9339 Cent. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband akzeptierten heute einen Vorschlag des Schlichters des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA).
In der Steigerung sollen nach Ansicht der Krankenkassen ein Ausgleich der steigenden Praxiskosten sowie ein Inflationsausgleich enthalten sein. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands macht die Erhöhung einen Honorarzuschlag von rund 1,8 Milliarden Euro aus. Die KBV spricht von rund 1,6 Milliarden Euro mehr.
Die Erhöhung des Orientierungswerts um 3,85 Prozent kam nach langem internen Ringen innerhalb beider Seiten und einer intensiven Moderation des Gesundheitsökonomen und EBA-Vorsitzenden, Jürgen Wasem, zustande, wie das Deutsche Ärzteblatt erfuhr.
Der EBA war zuvor heute angerufen worden. Er setzt sich aus jeweils drei Vertretern der KBV und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammen.
Darüber hinaus ist in dem Beschluss vorgesehen, Gehaltssteigerungen der Medizinischen Fachangestellten (MFA) frühzeitiger als bisher in künftigen Anpassungen zu berücksichtigen. Dafür sollen aktuellere Daten herangezogen werden. Demnach könnte die im Januar 2024 anstehende Tariferhöhung für die MFA bei der Anpassung des OW im Sommer 2024 berücksichtigt werden.
„Die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr werden einschließlich der Morbiditätsrate um fast vier Prozent steigen. Das stellt keinen Grund dar, in Jubel auszubrechen, ist aber in seiner Wirkung vergleichbar mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent erzielten“, kommentierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.
Gemeinsam mit Stephan Hofmeister, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, hob er hervor, dass es der KBV gelungen sei, dass Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden. „Dadurch entsteht kein jahrelanger Verzug bis diese Kostensteigerungen im OW abgebildet werden“, erläuterte Hofmeister.
Gassen ergänzte, dass die Dynamisierung der Kostenpauschalen, der durch Arzneimittelengpässe steigende Mehraufwand in den Praxen sowie die Vergütung des gestiegenen speziellen Hygieneaufwands beim ambulanten Operieren im Bewertungsausschuss von KBV und GKV gesondert verhandelt würden.
„Ein Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist üppig, aber angesichts von Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel sachgerecht“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Es freut mich, dass wir als Selbstverwaltungspartner gemeinsam diese Entscheidung treffen konnten.“
Die Krankenkassen haben im Vergleich zu ihrem Angebot in der ersten Verhandlungsrunde im August nun nachlegen müssen. Sie hatten zunächst eine Steigerung des Orientierungswerts um 2,1 Prozent angeboten. Die KBV war mit Forderungen nach einem Plus von insgesamt 10,2 Prozent in die Gespräche gegangen.
Darin enthalten waren neben der Steigerung des Orientierungswerts auch vier zusätzlichen Forderungen. Bestandteil sollen unter anderem eine Inflationsausgleichsprämie, Energiekosten und auch höhere Gehälter für die MFA sein.
Für MFA sollten die Krankenkassen Gehaltssteigerungen in Höhe von monatlich 300 Euro übernehmen. Je Arzt und Psychotherapeut sollte es eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro geben.
Die KBV wollte darüber hinaus eine Dynamisierung sämtlicher Kostenpauschalen durchsetzen, unter anderem für die Dialyse und Laboruntersuchungen. Diese sollen künftig automatisch um die jährliche Steigerung des Orientierungswertes angehoben werden. © may/aerzteblatt.de

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