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Missbrauch von Lachgas nimmt zu

Montag, 11. September 2023

/picture alliance, ANP, Niels Wenstedt

Düsseldorf – Die Polizei hat einen drastischen Anstieg des Missbrauchs von Lachgas in Nordrhein-Westfalen (NRW) registriert. So habe sich die Zahl der Fälle binnen eines Jahres von 68 auf 215 mehr als verdreifacht, teilte das Landeskriminalamt (LKA) NRW mit.

Der Konsum von Lachgas als Rauschmittel sei in Deutschland nicht verboten, betonte das LKA. Trotzdem wer­de das Auftauchen von Lachgas erfasst, etwa bei Verkehrsunfällen, fehlender Ladungssicherung, Drogendelik­ten oder Körperverletzungen.

Neben dem Einsatz im medizinischen Bereich zu Narkosezwecken werde Distickstoffmonoxid, so der eigent­liche Name des Gases, wegen seiner stimmungsaufhellenden Wirkung als Rauschmittel konsumiert.

Lachgas kann in Kiosken, Supermärkten und online gekauft werden. Eine gängige Praxis von Konsumenten ist es, das Gas in einen Luftballon umzufüllen und dann aus dem Ballon zu inhalieren. Die berauschende Wirkung dauert nur wenige Minuten an.

Martha Wagner von der Fachstelle für Suchtprävention der Drogenstelle Köln bestätigte, dass der Konsum auch aus ihrer Sicht gestiegen sei. Es handele sich um eine „Freizeitdroge“, die nicht mehr nur beim Feiern, sondern auch zum Zeitvertreib im Freundeskreis konsumiert werde.

Wagner warnte vor gesundheitlichen Folgen: Neben einer Bewusstlosigkeit könne es auch zu Lähmungser­scheinungen und Hirnschäden kommen. Als Treiber für die Beliebtheit von Lachgas sieht sie die Social-Media-Plattformen.

„Auf Plattformen wie TikTok erleben wir, dass Konsum und Rauscherlebnisse gezeigt werden. Dann ist natür­lich die Neugierde da, Risiken einzugehen, um Sachen auszuprobieren und Spaß zu haben“, sagte sie.

Andere europäische Länder haben auf den Hype um Lachgas bereits reagiert: In den Niederlanden wird Lach­gas seit Jahresbeginn als Betäubungsmittel eingestuft und darf nur noch für technische oder medizinische Zwecke eingesetzt werden. In Großbritannien wird über ein Verkaufsverbot diskutiert. © dpa/aerzteblatt.de

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