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Politik

Abgeordnete diskutieren erneute Initiativen zur Suizidhilfe

Dienstag, 12. September 2023

/CameraCraft, stock.adobe.com

Düsseldorf – Nach der gescheiterten gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe im Bundestag denken die Initiatoren der zwei fraktionsübergreifenden Gesetzesentwürfe über eine erneute Initiative nach.

„Es muss unbedingt bald einen neuen Anlauf geben“, sagte Lars Castellucci (SPD) der Rheinischen Post. Noch im September will die Abgeordnetengruppe um den SPD-Politiker beraten, wie es weitergehen soll. „Insbe­sondere werden wir bei denjenigen, die beide Entwürfe im Parlament abgelehnt oder dazu öffentlich aufge­rufen haben, nach ihren Vorschlägen fragen“, sagte Castellucci.

Ähnlich äußerte sich die Initiatorin des konkurrierenden Entwurfs, Katrin Helling-Plahr (FDP). Ihre Gruppe habe „alle demokratischen Abgeordneten angeschrieben und um Rückmeldung gebeten, warum unser Ge­setzentwurf nicht die notwendige Zustimmung gefunden hat“, sagte sie. Die Chancen für einen neuen Anlauf wolle sie in der nächsten Zeit in vielen Gesprächen ausloten. „Alle Beteiligten haben eine baldige Neure­gelung verdient“, so Helling-Plahr.

Derweil spricht sich die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben erneut gegen eine gesetzliche Regulie­rung der Suizidhilfe aus. „Die von Gegnern und zum Teil auch von Befürwortern des assistierten Suizids immer wieder behauptete gesetzliche Grauzone oder gar ein gesetzlich unregulierter Zustand sind für uns nicht er­kennbar“, sagte der Präsident des Vereins, Robert Roßbruch, der Rheinischen Post.

Im Juli hatte der Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe abgelehnt. Der Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) wollte vor Missbrauch schüt­zen und dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich erneut unter Strafe stellen, allerdings geregelte Ausnahmen zulassen.

Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe dazu ermöglichen. Er sah bestimmte Beratungspflichten und Fristen vor.

Die Ärzteschaft ist über die Situation nicht unglücklich. „Es ist richtig, dass der Bundestag noch keine Ent­scheidung über ein Suizidhilfegesetz getroffen hat“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt im Juli.

Nun gebe es Zeit für die noch nicht ausreichend geführte gesamtgesellschaftliche Debatte. „Und es gibt Zeit, bei diesem wichtigen Thema den ersten Schritt vor dem zweiten zu tun: Wir brauchen zunächst einmal ein umfassendes Gesetz zur Vorbeugung von Suiziden“, erklärte er. © kna/aerzteblatt.de

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