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Ärzteschaft

Krankenhausreform: Ärztekammer Hamburg mahnt Erhalt der Leistungsfähigkeit an

Mittwoch, 13. September 2023

Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg. /picture alliance, Christian Charisius

Hamburg – Im Zuge der geplanten Krankenhausreform muss die leistungsfähige medizinische Versorgung in Hamburg erhalten werden. Dies fordert die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg in einer vor­gestern verabschiedeten Resolution. Zudem müsse auch die ärztliche Weiterbildung in ihrer hohen Quali­tät gesichert bleiben.

In Hamburg gebe es eine stationäre Versorgung auf höchstem Niveau, die auch der Metropolfunktion von Hamburg gerecht wird, so heißt es in der Resolution. „Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit einer Reform – diese Errungenschaften der medizinischen Versorgung in unserer Stadt müssen wir verteidigen“, fasste Kammerpräsident Pedram Emami die Diskussion der Delegierten zusammen.

Die Ärztekammer begrüßt, dass Hamburg bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes mitwirkt und unterstützt den Dialog auf Landesebene dazu. Zugleich kritisiert die Delegiertenversammlung eine „bisher fehlende Einbindung der ärztlichen Selbstverwaltung auf Bundesebene“ im Reformprozess.

Im Rahmen der Reform müsse gewährleistet werden, dass eine gute Erreichbarkeit der Kliniken gesichert und ein verlässlicher Zugang zu allen notwendigen medizinischen Leistungen insbesondere für vulnerable Grupp­en vorhanden ist. Die vorhandene Spezialisierung bei komplexen Leistungen müsse erhalten und weiterent­wickelt werden.

Die Delegierten erinnern zudem daran, dass Hamburg auch viele Menschen aus anderen Bundesländern mit versorgt. Die Umsetzung der bisher bekannten Reformelemente berge die Gefahr, dass die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Bereich weiter ausgedünnt werde und dies zu einer zusätzlichen Belastung der ambulanten und stationären Versorgungsangebote und nicht zuletzt auch der Notfallversorgung in der Stadt führe. Bei der Krankenhausreform müsse die medizinische Versorgung in Grenzregionen übergreifend gedacht werden.

Im Zusammenhang mit der ärztlichen Weiterbildung wird in der Resolution betont, dass es auch nach der Reform ausreichend Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte geben müsse. Das erfordere auch einen Ausbau der intersektoralen Zusammenarbeit in der Weiterbildung. Die angekündigte Konzentration der ärztlichen Weiterbildung in Level 1i-Krankenhäusern lehnt die Delegiertenversammlung ab. © EB/aerzteblatt.de

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