Ärzteschaft
Rettungsdienstgesetz: Kritik an Gesetzentwurf der CDU in Niedersachsen
Mittwoch, 13. September 2023
Hannover – Die CDU in Niedersachsen hat einen Geseztentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes in den Landtag eingebracht. Auch wenn es nur ein Anliegen der Opposition ist und keine Chance auf Umsetzung hat, übte die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) heute scharfe Kritik.
„Es ist wichtig und richtig, dass die CDU Vorschläge für eine Reform des Rettungsdienstgesetzes als Teil der Reform der Notfallversorgung in Niedersachsen vorgelegt hat“ sagte der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. In einem Rettungsdienstgesetz des Landes Niedersachsen könne die CDU aber nicht den ärztlichen Bereitschaftsdienst regeln.
Barjenbruch betonte, die CDU sollte sich zunächst für eine Reform des Rettungsdienstes einsetzen, bevor andere Akteure in die Pflicht genommen würden. „Aus Sicht der KVN ist die unterschiedliche Struktur der Rettungsleitstellen in Trägerschaft einzelner Landkreise nicht mehr zeitgemäß“, sagte er.
Als „absurd“ bezeichnete er die Formulierung der CDU im Antrag, dass vom Rettungsdienst beauftragte Notfallsanitäter bei leichteren Fällen eingesetzt werden könnten und die Kosten dafür aus dem Topf des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes finanziert werden sollten.
„Eine Auferlegung von Kosten, die durch eine Tätigkeit von Notfallsanitätern oder Gemeindesanitätern unter Leitung der Rettungsdienstleitstellen verursacht werden, scheitert schon daran, dass keine Rechtsgrundlage für eine solche Auferlegung von Kosten ersichtlich ist“, erklärte Barjenbruch.
Darüber hinaus sei in den höherrangigen Normen des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) auch klar definiert, dass der Bereitschaftsdienst durch Vertragsärzte wahrzunehmen sei. „Diese klaren Normen können nicht durch ein Landesgesetz ausgehebelt werden. Bundesrecht bricht Landesrecht“, stellt Barjenbruch fest.
Zu beachten sei weiter, dass die Regelungen des Rettungsdienstes zukünftig im Sozialgesetzbuch mit einer eigenständigen bundesweiten Norm kodifiziert würden, die die verschiedenen Aspekte der Notfallversorgung berücksichtigen sollten.
Barjenbruch betonte, die angestrebte Reform des Rettungsdienstes in Niedersachsen müsse mit den bundesweiten Reformen zur Verbesserung der Notfallversorgung und der Krankenhausreform zwingend synchronisiert werden. © EB/aerzteblatt.de

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