Politik
Krankenhausreform verzögert sich um einige Monate
Mittwoch, 13. September 2023
Stuttgart – Die geplante Krankenhausreform wird sich voraussichtlich verzögern. Das verdeutlichten heutige Äußerungen des baden-württembergischen Gesundheitsministers Manne Lucha (Grünen) im ZDF-„Mittagsmagazin“.
„Wir wollten eigentlich zum 1. Januar mit dem Gesetz in Kraft treten, es wird sich aber verzögern, weil das große Reformgesetz beim Bund noch etwas Zeit braucht“, sagte Lucha, der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ist.
„Im ersten Quartal 2024 wird das Gesetz verabschiedet“, kündigte er an. Anschließend müssten die Bundesländer ihre jeweiligen Krankenhausgesetze anpassen und ändern. Erst dann könnten für jeden Standort die geplanten Leistungsgruppen ausgewiesen werden, so Lucha.
Mit der Krankenhausreform sollen alle Leistungen künftig in 65 Leistungsgruppen gruppiert werden, so dass Krankenhäuser nur die Leistungen erbringen können, für die sie auch eine entsprechende Ausstattung vorhalten.
Zudem ist eine Vorhaltefinanzierung vorgesehen, die in Ergänzung zu dem bisherigen System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) eingesetzt werden soll. Ziel ist es, die Qualität der stationären Versorgung zu verbessern sowie den finanziellen Druck der Kliniken zu reduzieren.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder bekräftigt, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft treten werde. Auch heute erklärte Lauterbach bei der Vorstellung des Krankenhaustransparenzgesetzes vor der Bundespressekonferenz, dass man bezüglich der Reform „im Großen und Ganzen gut im Zeitplan“ sei.
Deutsches Ärzteblatt print
- Onlineportal: Transparenz für mehr Qualität
- Krankenhausreform: Streit um die richtige Berechnung
- Krankenhausreform: Arbeit am Gesetzentwurf beginnt
aerzteblatt.de
Allerdings betonte der Minister auch, dass für die geplanten Leistungsgruppen und die Vorhaltefinanzierung ein komplett neuer Grouper für die Abrechnung erstellt werden müsse. Hier gebe es keine Vorlagen aus dem Ausland, die genutzt werden könnten, so Lauterbach. „Das ist sehr aufwändig, die Arbeit geht aber gut voran“, sagte er heute.
Ende September werde zudem eine Redaktionskonferenz mit den Bundesländern bezüglich des Gesetzentwurfs stattfinden, erklärte Lauterbach weiter. Anschließend werden die Länder den Gesetzentwurf genau prüfen können.
Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes sollen die Bundesländer für diese Prüfung rund sechs Wochen, also bis Mitte November, Zeit erhalten. Erst danach kann das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat, da es ein zustimmungspflichtiges Gesetz werden soll, starten. © cmk/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

