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Ärzteschaft

KBV kritisiert Vertragsgestaltung der Compugroup

Donnerstag, 14. September 2023

/Dennis, stock.adobe.com

Berlin – Deutliche Kritik in Richtung Praxis-IT-Anbieter Compugroup Medical (CGM) übt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). CGM hatte kürzlich laufende Verträge im Zusammenhang mit der neuen Pauschale zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) umgestellt.

Dazu habe man „eine Vielzahl“ von Beschwerden seitens der Vertragsärzte und -psychotherapeuten erhalten, heißt es in einem Schreiben von KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner an CGM und das Bundesgesundheits­ministerium (BMG). In dem Brief, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, werden mehrere Punkte kritisch thematisiert.

So führe die Vertragsanpassung in den Praxen mit laufenden CGM-Verträgen zu Mehrkosten von „monatlich mindestens 60 Euro“, ohne dass sich Service- und Leistungsspektrum verbesserten. Zudem sei die eingeräumte 21-tägige Widerspruchsfrist in die Haupturlaubszeit vieler Vertragsärzte und -psychotherapeuten gefallen, weshalb teilweise das Widerspruchsrecht habe nicht in Anspruch genommen werden können.

„Vollkommen unverständlich“ sei auch, so Steiner, warum bei Bestandskunden, bei denen 2021 oder 2022 bereits ein TI-Konnektortausch erfolgt sei, die durch das BMG für diese Gruppe abgesenkte Pauschale von CGM nicht berücksichtigt werde – zumal für den Konnektortausch bereits Gelder an CGM geflossen seien.

Generell seien nun die für eine vollumfängliche TI-Anbindung auflaufenden Kosten in Kombination mit den Kosten für die benötigten Module für die Praxisverwaltungssysteme (PVS) kumuliert „deutlich höher“ als die vom BMG festgelegte Pauschale. Dies sei „nicht akzeptabel“, so Steiner.

Die KBV kritisiert zusätzlich, dass CGM die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünschte Interoperabilität der TI-Anwendungen verhindert. Konkret habe man Beschwerden darüber erhalten, dass es bei der Vertragsumstell­ung nicht möglich sei, die von CGM automatisch zur Verfügung gestellte KIM-Adresse nicht zu nutzen und entsprechend weniger zu zahlen. Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die bereits einen KIM-Drittanbieter nutzen, müssten so entweder doppelt zahlen oder die Drittmodule kündigen.

Das Marktverhalten von CGM führe nicht zu der von Gesetzgeber und BMG gewünschten Marktdynamisierung, sondern konterkariere dieses Ziel, so Steiner. In dem Schreiben fordert die KBV CGM abschließend auf, bis zum 30. September Stellung zur Sachlage beziehen sowie Schritte zur Beseitigung der Kritikpunkte mitzutei­len.

Für zusätzlichen Ärger bei der KBV sorgen Meldungen über Abstürze des TI-Konnektors KoCoBox von CGM. Diese Abstürze sollen laut einem weiteren Schreiben an CGM, BMG und Gematik nach einem automatischen Update auftreten, das von der Gematik aufgrund einer potentiellen IT-Sicherheitsschwachsstelle vorge­schrieben ist. Steiner fordert von CGM, Stellung zu nehmen. © aha/aerzteblatt.de

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