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VdK kritisiert: Keine einheitliche Linie bei Bewilligung von Hilfsmitteln

Freitag, 15. September 2023

/millaf, stock.adobe.com

Düsseldorf – Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und den Medizinische Dienst (MD) für ihr Vorgehen bei der Bewilligung von Hilfsmitteln kritisiert.

Beide würden im Rahmen der Begutachtung die seit 2018 geltende, neuere Rechtsprechung des Bundesso­zial­gerichts nicht angemessen berücksichtigen. Danach sollen mit einem Hilfsmittel auch die mit einer medi­zinisch häufig schon austherapierten Funktionsbeeinträchtigung verbundenen Teilhabestörungen kompen­siert werden.

Laut VdK nehmen Streitigkeiten um die Gewährung von Hilfsmitteln immer mehr zu. „Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bildet sich hier noch nicht ab. Kosten hin oder her – hier muss besser abgewogen wer­den“, betonte Günter Garbrecht, Ombudsperson des MD Westfalen-Lippe.

Unter der Verletzung von Verfahrenspflichten würden am Ende die Menschen leiden, die für die Teilhabe dringend ein Hilfsmittel benötigen, um im Alltag selbstständig mobil sein zu können. Um für eine einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen, hat der Verband von der Hochschule Düsseldorf und der Universität Kassel ein Rechtsgutachten erstellen lassen.

„Aus unserer Sicht müssen die Begutachtungsrichtlinien zur medizinischen Rehabilitation dringend an die neue Rechtsprechung angepasst werden. Dazu gibt das Gutachten detaillierte Hinweise“, betonte der Gut­achter Harry Fuchs. Es komme nicht allein auf die Verordnung des behandelnden Arztes an, sondern die Krankenkassen hätten die Pflicht zur umfassenden Bedarfsermittlung.

Der GKV-Spitzenverband wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Man habe aus rechtlichen Gründen keinen Einfluss auf die Entscheidungen in einzelnen Versorgungsfällen, weil eine individuelle Rechtsberatung nicht zu den Aufgaben gehöre. Man habe nach der gesetzlichen Aufgaben­zuweisung den Krankenkassen gegenüber keine Aufsichtsfunktion und kein Weisungsrecht. © hil/sb/aerzteblatt.de

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