Ärzteschaft
KV Bayerns legt Finger in die Wunde der TI-Finanzierungsvereinbarung
Donnerstag, 14. September 2023
München – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat positiv auf die Nachbesserungen durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an der Finanzierungsvereinbarung für den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) reagiert. Mit den angedrohten Sanktionsmaßnahmen enthält die Neuregelung allerding nach wie vor ein „inakzeptables Ärgernis für die Ärzteschaft“.
„Selbst Kollegen, die ihren vertragsärztlichen Pflichten im Zusammenhang mit der TI stets gesetzestreu nachgekommen sind, laufen nun Gefahr, nur einen Bruchteil ihrer Kosten für die TI-Anbindung erstattet zu bekommen“, sagten die KVB-Vorstände Claudia Ritter-Rupp, Peter Heinz und Christian Pfeiffer.
Das Problem: „Wenn der Praxisverwaltungssystemhersteller eine per Gesetz geforderte TI-Anwendung noch gar nicht bereitgestellt hat oder auch nur die erforderliche Feldkennung nicht richtig befüllt hat, erhält die betroffene Praxis nur die Hälfte der TI-Pauschale, die ihr zustehen würde.“
Bei zwei und mehr solcher Anwendungen erhalte sie gar keine Finanzierung. „Wir haben den Eindruck, dass hier vom BMG auf dem Rücken der Praxen Druck auf die IT-Industrie ausgeübt werden soll“, kritisierten die Vorstände. Das sei nicht der richtige Weg, um die dringend notwendige Digitalisierung des Gesundheitswesens zu befördern.
Der Vorstand der KVB appellierte an die Praxen mit TI-Anbindung zu kontrollieren, ob sie über alle für ihre konkrete Fachgruppe verpflichtenden Anwendungen in der aktuellen Version verfügen, ob notwendige Updates durchgeführt wurden und ob im Konnektor der aktuelle Versionsstand (Up-date-Stufe PTV 5) installiert ist. Bei Unterstützungs- oder Klärungsbedarf sollten die Praxen umgehend ihren IT-Servicepartner konsultieren.
Zudem ist aus Sicht des Vorstands der KVB die Industrie gefordert, etwaige Versäumnisse in Bezug auf noch nicht umgesetzte TI-Anwendungen ebenso wie hinsichtlich fehlender Feldkennungen schleunigst zu beheben.
Insbesondere die korrekte Übertragung aller Feldkennungen, die als Nachweis der TI-Pflichten unabdingbar seien, müssten von den Herstellern ausreichend getestet und sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang kündigte der Vorstand an, dass Kürzungen von TI-Pauschalen, die aufgrund von Nachlässigkeiten der Industrie entstehen, möglicherweise zu Schadensersatzklagen durch betroffene Praxen führten.
Darüber hinaus hat der Vorstand deutlich gemacht, dass von einigen IT-Dienstleistern für TI-Anwendungen, die von Praxen zwingend vorgehalten werden müssen, unverhältnismäßig hohe Lizenzgebühren erhoben werden.
„Wir möchten die Kunden solcher Anbieter darauf hinweisen, dass Praxen, die im Zusammenhang mit der Umstellung auf die TI-Pauschale ihr PVS wechseln, gemäß neuer TI-Finanzierungsvereinbarung bis zum Ende des ersten Quartals 2024 keine Kürzung der Pauschale wegen fehlender Anwendungen drohen – ausgenommen eAU und eRezept“, so Claudia Ritter-Rupp, Peter Heinz und Christian Pfeiffer. Unter Umständen sei jetzt die Zeit gekommen, einen PVS-Wechsel zu erwägen. © hil/sb/aerzteblatt.de

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