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KBV-Vertreter­versammlung: Steiner bemängelt TI-Finanzierung

Freitag, 15. September 2023

Sybille Steiner, Vorständin der KBV /Lopata, Axentis

Berlin – Bei der Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) droht eine „ernstzunehmende Attacke auf die Selbst­verwaltung“. Diese Befürchtung hat Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV), heute bei der KBV-Vertreterversammlung geäußert.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plane den Selbstverwaltungsmechanismus auszuhöhlen, erklärte Steiner. Sie verwies auf eine „folgenschwere“ Formulierung des Entwurfes für das Digitalgesetz, wonach das BMG die TI-Finanzierung per Rechtsverordnung festlegen können soll.

Anstatt die IT-Hersteller zu von der Pauschale vollständig abgedeckten Preisen zu verpflichten, gebe man ihnen eine „Abnahmegarantie“, kritisierte Steiner. Ganz aktuell zeige sich die Problematik bei der geltenden TI-Pauschale. Diese sei nach wie vor zu niedrig und werde bei Fehlen einer Anwendung „unverhältnismäßig“ gekürzt – während sich die Praxen mit zeitlichen Zusatzbelastungen aufgrund „dysfunktionaler Technik“ beschäftigen müssten.

Notwendig sei eine Umsetzung von verbindlichen Vorgaben für die IT-Hersteller bezüglich einer ausreichend getesteten, nutzerfreundlichen und funktionstüchtigen Technik, sagte Steiner.

Sie betone, man befinde sich zudem mit dem BMG im Gespräch, um klarzumachen, dass die IT-Hersteller ihre Preise nicht nach unten korrigieren und an die TI-Pauschale anpassen. Im Gegenteil hätten einige Hersteller ihre Preise bereits ohne Mehrleistung erhöht. Steiner sprach von Geschäftsmodellen „auf Kosten der Praxen“.

Erste Teilerfolge habe man beim Entwurf für das Digitalgesetz schon erzielt. So gebe es einen „Lichtblick“ bei der Mengenbegrenzung der Telemedizin und Fortschritte bei der Durchführung von Videosprechstunden.

Keine Fortschritte habe man allerdings bislang beim Thema Regresse erzielt. Ein richtiger Schritt wäre aus Sicht von Steiner die konsequente Einführung der Differenzkostenmethode. Diese müsse man aber vor dem Bundessozialgericht erstreiten, da der Gesetzgeber bislang „keinerlei Einsehen“ zeige – auch nicht beim Impfen. Dabei gelte laut Steiner: „Wer Impfquoten steigern will, muss Regresse abschaffen.“

Das Regressrisiko stelle ein relevantes „Impfhindernis“ dar. So müssten Ärztinnen und Ärzte Monate vor der saisonalen Influenzaimpfung die Vakzine bestellen, obwohl sie überhaupt nicht belastbar einschätzen können, wie viele Patienten sich bei ihnen impfen lassen werden. Bestellen sie aber zu viel Impfstoff, könne das als unwirtschaftlich vorgehalten werden – es drohe ein Prüfverfahren mitsamt Regress. © aha/aerzteblatt.de

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