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Revision gegen Urteil zu Einreisequarantäne eingelegt

Freitag, 15. September 2023

/picture alliance, zb, Kirsten Nijhof

München – Ein Streit über bayerische Vorgaben zur Quarantäne nach der Einreise aus Coronarisikogebieten wird nach dem bayerischen Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) nun auch das Bundesverwaltungsgericht be­schäftigen.

Sein Ministerium habe Revision gegen das VGH-Urteil von Anfang August eingelegt, sagte Bayerns Gesund­heitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Das Gericht hatte eine Ver­ordnung des Freistaats während der Pandemie für unwirksam erklärt.

„Unsere Prämisse war, Menschenleben zu schützen, und aus der Verantwortung haben wir gehandelt“, sagte Holetschek. Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe habe sich das Ministerium entschieden, Revision einzulegen.

Der VGH hatte unter anderem moniert, dass die Einreise aus einem Risikogebiet allein keinen ausreichenden Ansteckungsverdacht begründe, der für eine Quarantäne gegeben sein müsste.

Die für unwirksam erklärte Verordnung war am 5. November 2020 erlassen worden. Sie sah vor, dass Men­schen, die nach Bayern einreisen und sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüg­lich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne müssen. Maßgeblich für die Einstufung als Risi­ko­gebiet war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts.

Damit habe die Verordnung gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen, urteilte der VGH. Denn als die Verord­nung erlassen wurde, habe es keine gesetzliche Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risiko­gebieten gegeben.

Gegen die Regelung geklagt hatte ein Ehepaar aus München, das während der Pandemie eine Reise in eine Region geplant hatte, die als Risikogebiet eingestuft war. Aus dessen Sicht hat die Einreisequarantäne Frei­heitsrechte der Eheleute beschnitten. Bayern habe damals eine höhere Sieben-Tage-Inzidenz gehabt als viele ausländische Risikogebiete. Die Einstufung als Risikogebiet sei intransparent und nicht nachvollziehbar gewesen.

„Welche Länder Risikogebiete sind, haben damals mehrere Bundesministerien in gemeinsamer Entscheidung festgelegt“, sagte Holetschek. „In der Einreisequarantäneverordnung ging es darum, die Menschen vor einem zusätzlichen Eintrag des Virus aus Risikogebieten zu schützen, um die Pandemie einzudämmen.“ Zudem habe die Anordnung von zehn Tagen Quarantäne den Ergebnissen einer Beratung der EU-Gesundheitsminister entsprochen, sagte ein Ministeriumssprecher.

Der Freistaat hatte mit Blick auf Coronaschutzregeln zuletzt schon einmal eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Das Bundesverwaltungs­gericht in Leipzig hatte Ende November 2022 geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren.

Die Staatsregierung zahlte daraufhin unberechtigt verhängte Bußgelder zurück – laut Gesundheitsminis­terium zunächst aber nur in wenigen Fällen. © dpa/aerzteblatt.de

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