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Ruf nach stärkerer Einbindung der Patienten in Behandlung

Freitag, 15. September 2023

/Rido, stock.adobe.com

Berlin – Der diesjährige Welttag der Patientensicherheit am 17. September stellt das Patientenengagement in den Fokus. Wie wichtig das Thema ist, verdeutlichten heute zahlreiche Ärzteverbände und Organisationen, darunter auch die Bundesärztekammer (BÄK).

„Grundlage einer umfassenden Therapie ist neben objektiven Befunden immer auch das Wissen um das sub­jektive Empfinden des Patienten“, erklärte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt die Bedeutung einer offenen Kom­mu­nikation. Diese helfe, bestmögliche Behandlungsergebnisse zu erzielen und Komplikationen zu vermeiden.

Dies gelte besonders in der Arzneimitteltherapie. „Wir müssen unsere Patienten gründlich über Wirkungen und Nebenwirkungen der ärztlich verordneten Arzneimittel informieren und ihnen zuhören, wenn es um ihre Medikamente geht“, betonte Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Nur so lasse sich herausfinden, ob Patienten mit ihrer Arzneimittelbehandlung zurecht kämen oder ob Nebenwirkungen auftreten würden.

Um sicherzustellen, dass in die Qualitätsbeurteilung der medizinischen Versorgung künftig auch die Erfahrun­gen der Patienten einfließen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zudem datengestützte Qualitäts­sicherungsverfahren entwickelt.

Anhand eines wissenschaftlich entwickelten Fragebogens können Patienten darüber Behandlungsablauf und Ergebnis ihrer medizinischen Eingriffe bewerten und so die Qualitätsbeurteilung mitgestalten. Die Ergebnisse aus der Datenanalyse sollen Leistungserbringern helfen, ihre Behandlungsqualität einzuschätzen und zu ver­bessern.

„Mit der ersten Patientenbefragung sind wir im letzten Jahr bei den Herzkatheter Eingriffen an den Start ge­gangen, weitere folgen in Kürze“, betonte Karin Maag, Vorsitzende des G-BA-Unterausschusses Qualitätssiche­rung.

Die AOK sieht bei dem Thema nicht nur das Gesundheitswesen, sondern auch die Politik in der Pflicht – und forderte den Gesetzgeber deshalb auf, das Patientenrechtegesetz von 2013 zu überarbeiten. „Lücken in den aktuellen gesetzlichen Regelungen und Defizite bei der Umsetzung verlangen dringend nach Verbesserun­gen“, betonte AOK-Vizevorstand Jens Martin Hoyer.

In einem Positionspapier plädiert die AOK unter anderem dafür, den Nachweis von Behandlungsfehlern neu zu regeln. Aktuell müssten Betroffene den vollständigen Beweis für den ursächlichen Zusammenhang zwi­schen Fehler und Schaden erbringen. „Um die Stimme der Patienten bei diesem Thema zu stärken, muss der Beweis bereits als geführt gelten, wenn die Kausalität zwischen Fehler und Schaden überwiegend wahr­scheinlich ist“, so der Kassenchef.

„Ein offener Umgang mit Fehlern ist unbedingte Voraussetzung zur Verbesserung der Patientensicherheit für Kinder“, bestätigte auch DGKCH-Präsidentin Barbara Ludwikowski. Besser als Fehleranalyse zu betreiben sei es aber, Fehler von vorneherein zu vermeiden.

Dies erfordere allerdings, dass beispielsweise Behandlungsleitlinien, Protokolle und Standards an kinder­spe­zifische Anforderungen angepasst sowie das Gesundheitspersonal für die Besonderheiten der Kindermedizin sensibilisieren würden.

Dies sehen die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) sowie der Berufsver­band Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) ähnlich. Aus ihrer Sicht sind passgenaue Behand­lungsstandards, Leitlinien und Empfehlungen grundlegender Bestandteil einer hohen Patientensicherheit.

Darüber hinaus tragen aus Sicht vieler Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen aber auch das Qualitätsmanagement in Kliniken und Praxen, hohe Hygienestandards sowie die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Fachärzte zur Patientensicherheit bei.

„Aktuell müssen Ärzte und Psychotherapeuten in mehr als 80 Bereichen separate Fortbildungszertifikate und Apparatenachweise vorlegen, damit sie die Leistung überhaupt abrechnen dürfen“, erklärte etwa Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württembergs.

Vor diesem Hintergrund verwies Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, auf die aktuelle Forde­rung der Delegiertenversammlung, die Qualität der ärztlichen Weiterbildung bei der anstehenden Kranken­hausreform unbedingt zu erhalten.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) lobte anlässlich des Welttags der Patientensicherheit die Gesetzesinitia­tiven zur Digitalisierung. Sowohl die im Digitalgesetz (DigiG) vorgesehene verbindliche elektronische Patien­tenakte (ePA) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) würden einen wichtigen Beitrag zur Pa­tientensicherheit leisten, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Unter dem Motto „Die Stimme der Patientinnen und Patienten stärken“ hat das Aktionsbündnis Patientensi­cher­heit (APS) bereits gestern dazu aufgerufen, Patienten stärker in die Behandlungsprozesse einzubinden.

Ziel des Aktionstags sei es einerseits die Organisationen des Gesundheitswesens sowie das medizinische und pflegerische Personal für das Thema zu sensibilisieren, andererseits aber auch die Stimme der Patienten zu stärken und ihnen die Bedeutung ihrer Rolle in der Gesundheitsversorgung vor Augen zu führen, so das APS. © hil/sb/aerzteblatt.de

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