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Hirnmetastasen und Vestibularis­schwannomen: Vergütung für stereotaktische Radiochirurgie steht

Freitag, 15. September 2023

/dpa

Berlin – Für die stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von Hirnmetastasen und Vestibularisschwan­no­men in der vertragsärztlichen Versorgung ist die Vergütung festgelegt worden. Sie tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft.

Im Juli 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die stereotaktische Radiochirurgie (SRS) zur einzeitigen Behandlung von Patienten mit Vestibularisschwannomen, einem gutartigen Hirntumor, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Mit den Hirnmetastasen kam im Oktober vergangenen Jahres ein weiterer Anwendungsbereich hinzu.

Die GOP 25322 (10.894 Punkte/1.251,88 Euro) ist für die Bestrahlung des ersten Zielvolumens berech­nungs­fähig, für jedes weitere Zielvolumen kann die GOP 25323 (2.723 Punkte/312,91 Euro) berechnet werden.

Jede Metastase beziehungsweise jedes Vestibularisschwannom stellt dabei grundsätzlich ein eigenes Ziel­volumen dar. Die Bestrahlungsplanung rechnen Ärzte über die neue GOP 25348 ab. Sie ist mit 31.773 Punkte (3.651,19 Euro) bewertet.

Der Bewertungsausschuss (BA) hat ergänzend festgelegt, dass die drei neuen GOP auch bei einer Verteilung der Strahlendosis im Rahmen der SRS auf bis zu fünf Sitzungen abgerechnet werden können. Das setzt jedoch eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

Laut G-BA dürfen nur Fachärzte für Strahlentherapie und Neurochirurgie die SRS-Methode anwenden. Die drei neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) werden in das Kapitel 25 (Strahlentherapie) des EBM aufgenomm­en. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. © hil/sb/aerzteblatt.de

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