Politik
Krankenkassen wegen Vermögensabgabe im Minus
Freitag, 15. September 2023
Berlin – In der Halbjahresabrechnung für das laufende Jahr haben die 96 Krankenkassen ein Defizit von rund 600 Millionen Euro verbucht. Diese Zahl hat heute das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im sogenannten KV-45-Report herausgegeben.
Ursache dafür ist dem Ministerium zufolge, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet hatte, dieses Jahr insgesamt 2,5 Milliarden Euro ihres Vermögens – im 1. Halbjahr rund 1,25 Milliarden Euro – an den Gesundheitsfonds abzuführen.
Ohne diesen Beitrag zur Stabilisierung der Kassenfinanzen hätten die Krankenkassen einen Überschuss von rund 600 Millionen Euro in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres erzielt.
Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich zum Ende des ersten Halbjahres mit 9,7 Milliarden Euro beziehungsweise rund 0,4 Monatsausgaben weiterhin auf das Zweifache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verwies darauf, dass hohe Beitragssatzsteigerungen ausgeblieben seien. Sein Ziel bleibe weiterhin, „keine Leistungen für die Versicherten zu kürzen und die Beitragszahler nicht über Gebühr zu belasten“.
Den Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von 151,1 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 151,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten wuchsen bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 1,1 Prozent um insgesamt 4,6 Prozent.
Die Leistungsausgaben erhöhten sich um 4,9 Prozent. Die Verwaltungskosten reduzierten sich um 2,0 Prozent, was maßgeblich auf die im Vorjahreshalbjahr gebildeten hohen Altersrückstellungen einer einzelnen Krankenkasse zurückzuführen ist. Ohne Berücksichtigung von Altersrückstellungen stiegen die Verwaltungskosten um 4,1 Prozent.
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen entwickelten sich mit 7,0 Prozent „weiterhin äußerst dynamisch“, schreibt das Ministerium. Im 1. Quartal waren es noch 7,7 Prozent. Ursächlich für hohe Veränderungsrate sei eine Kombination aus einer sehr dynamischen Preiskomponente, steigenden Fallzahlen sowie insbesondere die mit 12,5 Prozent erneut stark gestiegenen Pflegepersonalkosten.
Weiterhin dämpfend wirkt laut BMG die Erhöhung der gesetzlichen Rabatte pharmazeutischer Unternehmer durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln, die um 2,4 Prozent stiegen.
Die Ausgaben der GKV für ambulante ärztliche Behandlungen stiegen im 1. Halbjahr um 1,0 Prozent. Bei der Interpretation der Veränderungsrate sei zu berücksichtigen, dass die Buchungen von Schätzungen geprägt seien, da Abrechnungsdaten für den betrachteten Zeitraum noch nicht oder nur teilweise vorlägen.
Stark gestiegen sind die Ausgaben für Schutzimpfungen mit 17,8 Prozent, für häusliche Krankenpflege mit 12,0 Prozent sowie für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen mit 11,1 Prozent.
Unterschiedlich fällt, wie üblich, die Finanzlager bei den einzelnen Kassenlagern aus. Die Innungskrankenkassen erzielten einen Überschuss von 64 Millionen Euro. Defizite verzeichneten hingegen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (271 Millionen Euro), die Ersatzkassen (244 Millionen Euro), die Betriebskrankenkassen (111 Millionen Euro) sowie die Knappschaft (69 Millionen Euro).
Der Gesundheitsfonds, in den die Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber sowie staatliche Mittel einfließen, verfügte zum Stichtag 16. Januar über eine Liquiditätsreserve von 12,0 Milliarden Euro. Er verzeichnete im 1. Halbjahr ein Defizit von 5,6 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist saisonüblich.
So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen während des Jahres erheblich schwanken und insbesondere im 4. Quartal aufgrund von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen.
Die Beitragseinnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,9 Prozent. Verantwortlich für die außerordentlich gute Einnahmenentwicklung seien insbesondere die kräftigen Tariflohnsteigerungen, teilte das Ministerium mit. Auch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde sowie der Abbau der Kurzarbeit wirkten sich positiv auf die Lohnentwicklung aus.
Der GKV-Schätzerkreis wird die Versichertenentwicklung, die Ausgaben und die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für das laufende und das kommende Jahr Mitte Oktober prognostizieren. Das BMG will bis zum 1. November den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 bekannt geben. Die Finanzergebnisse für das 1. bis 3. Quartal 2023 sollen Ende November vorliegen. © kna/may/aerzteblatt.de

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