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Politik

Hamburg will Legalisierung von Cannabis nicht hinnehmen

Montag, 18. September 2023

/picture alliance, Jens Kalaene

Hamburg – Die rot-grün regierte Hansestadt Hamburg will das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauter­bach (SPD) geplante Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in seiner bisherigen Form nicht hinnehmen.

„Wir sehen in dem aktuellen Gesetzentwurf vor allem das Risiko, dass der illegale Handel mit seinen zum Teil schwerstkriminellen Strukturen im Hintergrund gerade nicht eingedämmt würde“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) in einem Interview der Welt am Sonntag.

Er führte dabei zwei Gründe an: „Der Wirkungsgrad beziehungsweise Wirkstoffgehalt bei legalem Cannabis ist gesetzlich reduziert. Zudem wird legal hergestelltes Cannabis wegen der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben absehbar teurer sein als illegales.“

Der vom Bundeskabinett bereits auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungs­mittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen.

In Cannabisclubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen – pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) sein dürfen, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Inkrafttreten sollen die Regelungen Anfang 2024.

Sollte das Gesetz so beschlossen werden, gehe das Landeskriminalamt Hamburg davon aus, dass der illegale Cannabishandel weiterhin sehr attraktiv bleibe und eher noch zunehmen werde, sagte Grote.

„Hinzu kommt, dass die kleinteiligen gesetzlichen Vorgaben zu Anbau, Handel und Konsum zum Teil sehr praxisfern sind und einen ganz neuen umfangreichen Überwachungsapparat und damit einen deutlich hö­heren Aufwand bei der Polizei erfordern würden.“ Das Gesetz werde die Erwartungen nicht erfüllen. „Im Gegenteil, es wird die Situation verschlechtern“, sagte Hamburgs Innensenator.

Um konkret gegen die Pläne vorgehen zu können, möchte Grote das bislang nur als Einspruchsgesetz in den Bundesrat eingebrachte Regelwerk in ein Zustimmungsgesetz umwandeln, damit die Länderkammer ein gewichtigeres Wort mitzureden hat.

„Wir sind der Meinung, dass die Zustimmung des Bundesrates notwendig ist und die Länder deutlich inten­si­ver mitbestimmen müssten“, sagte Grote. Diesen Standpunkt werde Hamburg im Bundesrat deutlich machen. © dpa/aerzteblatt.de

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