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Politik

Außerklinische Intensivpflege: Es fehlen weiterhin qualifizierte Ärzte

Montag, 18. September 2023

/pongmoji, stock.adobe.com

Berlin – Für die außerklinische Intensivpflege (AKI) fehlen weiterhin verordnende und potenzialerhebende Ärzte. Bis Ende 2024 gilt daher nun eine Ausnahmeregelung für die vom Gesetzgeber vorgesehene Potenzial­erhebung bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten. Darauf hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hingewiesen.

Eine entsprechende Änderung der AKI-Richtlinie ist soeben in Kraft getreten. Danach kann eine AKI noch bis Ende 2024 ausnahmsweise ohne Prüfung des Entwöhnungspotenzials weiterverordnet werden, sofern keine qualifizierten Fachärzte für eine Potenzialerhebung verfügbar sind.

Seit Januar 2023 ist die AKI ein eigenständiger Verordnungsbereich. „So ist nun regelmäßig ärztlich zu prüfen, ob ein Potenzial besteht, von der Beatmung entwöhnt oder dekanüliert zu werden. Das Ergebnis dieser Poten­zialerhebung ist entscheidend für die Verordnung und den Behandlungsplan“, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Broschüre zum Thema.

„Es geht um ein komplexes und anspruchsvolles Leistungsangebot und entsprechend sind auch hohe Anforderungen an die Qualifikation der verordnenden und potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte geboten“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA.

Diese Anforderungen dürften aber nicht dazu führen, dass die kontinuierliche Versorgung gefährdet werde, weil es noch nicht in allen Regionen ausreichend Ärzte gebe. Der G-BA habe daher den Kreis der verord­nungs­berechtigten Ärzte erweitert und auch den Kreis jener, die das Entwöhnungspotenzial erheben könnten. © hil/aerzteblatt.de

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