Ärzteschaft
KBV will Diskussion um Orientierungswert
Montag, 4. Mai 2009
Berlin – Die niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten müssen sich in den nächsten Wochen und Monaten auf weitere Veränderungen im Rahmen der Honorarreform einstellen. Das hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, heute im Anschluss an die jüngsten Verhandlungen im Bewertungsausschuss am 30. April verdeutlicht.
So klagt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung, dass sich Krankenkassen und KVen auf Landesebene über regionale Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen einigen können. Diese Klage gegen einen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 17. März hat aufschiebende Wirkung. Nach Köhlers Worten müssen es deshalb beispielsweise Belegärzte und ambulante Operateure hinnehmen, dass ihre genaue Honorierung weiterhin unklar bleibt. Insgesamt geht es um Preiseffekte von rund 130 Millionen Euro.
KBV-Vorstand Köhler wies zudem auf eine weitere „Baustelle“ hin: Derzeit werden zahlreiche Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht kostendeckend vergütet. Denn der Orientierungswert wurde auf rund 3,5 Cent festgelegt und liegt damit ein knappes Drittel unter dem kalkulatorischen Punktwert von 5,11 Cent. Leistungen, deren Bewertungen im vergangenen Jahr nicht angehoben wurden, sind deshalb nach seinen Worten zu schlecht bezahlt. Unter dem Strich führe dies dazu, verdeutlichte Köhler, dass anstelle des kalkulatorischen Arztlohns von etwa 105.000 Euro pro Jahr aufgrund des Orientierungswerts nur mit rund 72.300 Euro gerechnet werden könne.
Eine Konsequenz aus dieser Lücke ist nach Angaben Köhlers, dass die KBV mit den Krankenkassen weiter um die angemessene Bezahlung neu aufzunehmender Leistungen ringt. Aber auch die Fortführung von Verträgen auf Landesebene wie beispielsweise den HIV-Aids-Vereinbarungen ist Gegenstand von Auseinandersetzungen.
Würde die Kalkulationsbasis von 3,5 auf 5,11 Cent heraufgesetzt, würde dies allerdings Mehrausgaben der Krankenkassen von rund zehn Milliarden Euro nach sich ziehen, so Köhler. Dies sei derzeit „unrealistisch“, räumte er ein. Es werde nun darum gehen, wie man die berechtigten Forderungen der Ärzte und die der Kassen unter einen Hut bekommen könne.
© Rie/aerzteblatt.de

Es war 1. Mai und nicht 1. April Herr Köhler

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