Ärzteschaft
Neues Muster für Patientenverfügungen zum Download
Donnerstag, 15. Oktober 2009
Hamburg – Die Ärztekammer Hamburg hat ihr Muster einer Patientenverfügung den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Das Muster ist Teil der Broschüre „Ich sorge vor“ der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz. Sie steht auf der Homepage der Ärztekammer Hamburg zum Download bereit.
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Seit dem 1. September sieht das Gesetz vor, dass eine Patientenverfügung inhaltlich so gefasst sein muss, dass ihr ohne weitere Auslegung der Patientenwille entnommen werden kann. Dafür muss der Verfasser zunächst festlegen, welche Lebens- und Behandlungssituationen er mit der Patientenverfügung regeln möchte. Im Weiteren sind die medizinischen Maßnahmen zu benennen, für die dieser Wille gelten soll.
Die Festlegungen bei der Abfassung einer Patientenverfügung erfordern ein hohes Maß an Kenntnissen. „Es ist sehr bedauerlich, dass die gesetzlichen Regelungen nicht einmal eine Beratung durch eine kompetente Person des Vertrauens vorsehen“, meint Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg. Er empfiehlt wie bisher auch, neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsverfügung zu erstellen.
© hil/aerzteblatt.de

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