Ärzteschaft
KBV und Pharmaindustrie streiten um Arzneimittelversorgung
Freitag, 20. November 2009
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist Behauptungen des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) zur neuen Arzneimittel-Rahmenvereinbarung zurück. Sie seien „ein durchsichtiger Versuch, die niedergelassenen Ärzte für Industrieinteressen zu instrumentalisieren“, kommentiert KBV-Vorstand in einer Stellungnahme zu einem heute erschienenen offenen Brief des Verbandes.
Der BPI kritisiert darin, dass Vertragsärzten, die wegen eines regionalen, höheren Versorgungsbedarfes außerhalb der vereinbarten Quoten liegen, ein Regress drohe. Zudem befürchtet der Verband, dass die Arzneimittelvereinbarung die Rationierung fördert.
„Mit der Vereinbarung schützen wir die niedergelassenen Ärzte vor Regressen und haben das unselige Bonus-Malus-System abgelöst“, argumentiert dagegen Müller. Es sei auch nicht richtig, dass eine Rationierung in der Versorgung drohe. Denn die getroffene Vereinbarung gewähre den verschreibenden Ärzten genügend Spielraum für eine patientenorientierte und indikationsgerechte Arzneimittelverordnung.
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In seiner Stellungnahme erklärt der KBV-Vorstand weiterhin: „Die Vereinbarung von Höchst- und Mindestquoten bei der Verordnung bestimmter Arzneimittel ist keine neue Erfindung, wie dies der BPI suggeriert.“
Die KBV, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen arbeiteten schon seit Jahren mit Quoten, um die Arzneimittelausgaben zu steuern. „Der Vorwurf, diese Regelung negiere die tatsächliche Versorgungssituation, ist absurd“, findet Müller.
© hil/aerzteblatt.de

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