NewsAuslandLiberalisierung der Abtreibung nimmt Hürde im spanischen Parlament
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ausland

Liberalisierung der Abtreibung nimmt Hürde im spanischen Parlament

Donnerstag, 26. November 2009

Madrid – Gesetzespläne zur Liberalisierung der Abtreibung in Spanien haben am Donnerstag im Parlament eine erste Hürde genommen. Vier Anträge der Opposition gegen den Gesetzesvorschlag der sozialistischen Regierung wurden im Parlament von Madrid mehrheitlich abgelehnt.

Die Neuregelung sieht vor, Frauen bis zur 14. Schwangerschaftswoche das Recht auf Abtreibung zu garantieren. Die Anträge fielen mit 183 zu 162 Stimmen durch. Die Vorlage ist vor allem bei der in Spanien nach wie vor sehr einflussreichen katholischen Kirche auf vehemente Kritik gestoßen.
 

Die im September eingebrachte Vorlage orientiert sich an Gesetzen, wie sie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits gelten. Zusätzlich zum Recht auf Abtreibung bis zur 14. Woche kann die Frist auf die 22. Woche verlängert werden, wenn ein Risiko für die Gesundheit der Frau besteht oder es Hinweise auf schwere Behinderungen des Ungeborenen gibt. Eine der am heftigsten umstrittenen Regelungen sieht vor, dass 16- und 17-jährige Mädchen ohne Einwilligung und ohne vorherige Information ihrer Eltern abtreiben dürfen.

Das seit 1985 geltende derzeitige Gesetz erlaubt eine Abtreibung nur, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist – und zwar bis zur zwölften Woche. Bis zur 22. Woche ist eine Abtreibung legal, wenn das Ungeborene schwer behindert sein würde.

Ohne zeitliche Befristung kann abgetrieben werden, wenn „Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter“ besteht. Die Mehrzahl der Abtreibungen im Land wird derzeit mit psychischen Risiken für die Frau begründet. Das hat Spätabtreibungen auch über den sechsten Schwangerschaftsmonat hinaus zur Folge.

© afp/aerzteblatt.de

LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER