Vermischtes
Sozialgericht entscheidet über Therapie der Makuladegeneration
Dienstag, 30. März 2010
Aachen – Gesetzlich Versicherte, die an der Altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) leiden, haben Anspruch auf die Behandlung mit einer zugelassenen Therapie bei einem Augenarzt ihrer Wahl.
Darauf verweist die Patientenorganisation Pro Retina aufgrund eines aktuellen Urteils des Sozialgerichtes Aachen. Danach können die Patienten ihren Augenarzt aussuchen und haben Anspruch auf einen Behandlung mit dem zugelassenen Wirkstoff Ranibizumab (Lucentis®).
Laut Pro Retina erkranken in Deutschland pro Jahr schätzungsweise 50.000 zumeist ältere Patienten an AMD. Eine Therapie in der Frühphase könne den Sehverlust stoppen. „Wirksame Medikamente sind zugelassen, allerdings gehört die ärztliche Leistung, die Injektion eines Medikamentes in den Augapfel, nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen“, so die Patientenorganisation.
Darum hätten viele Krankenkassen Verträge mit Augenarzt-Gruppen abgeschlossen, um die Kostenübernahme für die Behandlung zu regeln. Allerdings müssten die Ärzte aufgrund der pauschalen Vergütung, die die Kosten für Medikament und ärztliche Leistung umfasst, die für diese Indikation nicht zugelassene Substanz Bevacizumab (Avastin®) injizieren.
„Nun bestätigt das Sozialgericht Aachen, dass Patienten dies nicht hinnehmen müssen: Sie haben Anspruch auf die Therapie mit dem zugelassenen Medikament“, erklärt Pro Retina. © hil/aerzteblatt.de

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