Politik
Kabinett beschließt zweiten Teil des Arzneisparpakets
Dienstag, 29. Juni 2010
Berlin – Das Bundeskabinett hat am Dienstag Regelungen zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes beschlossen. Es verabschiedete einen Gesetzentwurf, dessen Kernpunkt die Verpflichtung von Pharmaunternehmern ist, den Nutzen eines neuen Arzneimittels nachzuweisen und innerhalb eines Jahres über den Preis dafür mit den Krankenkassen zu verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine Schiedsstelle. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird die Erstattungshöhe begrenzt auf den Preis vergleichbarer Medikamente.
Kurzfristig aufgenommen wurde in den Entwurf ein Passus, wonach pharmazeutische Unternehmer Berichte über alle Ergebnisse konfirmatorischer klinischer Prüfungen veröffentlichen müssen. Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Wolf-Dieter Ludwig, hatte diese Vorgabe im Grundsatz begrüßt.
Er kritisierte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt jedoch, dass Studienprotokolle von dieser Veröffentlichungspflicht ausgenommen seien: „Ohne Studienprotokolle ist aber eine abschließende Bewertung der Studie nicht möglich, da man nicht erfährt, ob Fragestellung, Endpunkte der klinischen Studie und Ergebnisse mit den publizierten Daten übereinstimmen.“
Ebenfalls kurzfristig wurde ein Passus aufgenommen, der die Gewinnspannen der Pharmagroßhändler verringern soll. Bislang erhalten die Großhändler sechs bis 15 Prozent Zuschlag pro Packung, höchstens 72 Euro. Künftig soll es nur noch einen Fixzuschlag von 60 Cent pro Packung geben, zuzüglich eines preisabhängigen Zuschlags von 1,7 Prozent, maximal 20,40 Euro. Etwa 400 Millionen Euro will Rösler auf diese Weise einsparen.
„Mit dem Gesetzentwurf haben wir grundlegende strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt auf den Weg gebracht und gleichzeitig die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschafft", erklärte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP).
Scharfe Kritik am jetzigen Kabinettsbeschluss übte die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). „Viele Dinge stehen bereits im Gesetz”, sagte sie der „Tageszeitung” vom Mittwoch. Auch die Grünen zweifelten den Nutzen des Kabinettsbeschlusses an. „Die Pläne, die das Kabinett heute auf Vorschlag von Herrn Rösler beschlossen hat, werden nicht zu niedrigeren, sondern zu höheren Preisen führen”, erklärte Fraktionschef Jürgen Trittin.
Die Linken-Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler erklärte: „Rösler gibt sich als Ritter im Kampf um niedrigere Arzneimittelpreise, bleibt jedoch Untertan der Pharmakonzerne. Im ersten Jahr können die Hersteller nämlich nach wie vor exorbitante Mondpreise verlangen.”
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Mitte Juni hatte der Bundestag mit dem GKV-Änderungsgesetz den ersten Teil des Arzneimittel-Sparpakets beschlossen. Eine Anhebung des Herstellerrabatts für patentgeschützte Medikamente und ein gleichzeitiger Preisstopp sollen kurzfristige Einsparungen bringen. Beide Maßnahmen sind befristet bis Ende 2013. Die verpflichtenden Preisverhandlungen sollen dagegen dauerhaft wirken, um die Arzneimittelkosten in den Griff zu bekommen. Die Regierung verspricht sich durch das gesamte Paket Einsparungen in Milliardenhöhe – rund 1,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr und anschließend rund zwei Milliarden Euro jährlich.
Auch der GKV-Spitzenverband begrüßt, dass die Bundesregierung nun Einsparungen im Arzneimittelsektor vornehmen will. Die geplante Mehrkostenregelung sei jedoch ein großer Fehler, kritisierte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Johann-Magnus von Stackelberg. Durch die Mehrkostenregelung können Patienten in der Apotheke gegen einen Aufpreis ein anderes Generikum kaufen als es aufgrund des Rabattvertrags ihrer Krankenkasse vorgesehen ist.
„Die Mehrkostenregelung ist der erste Schritt zum Ausstieg aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wie wir sie heute haben“, sagte von Stackelberg. Der Verband befürchtet, dass die Pharmahersteller, die keine Rabattverträge geschlossen haben, Einfluss auf Apotheken und Patienten ausüben könnten, um ihre teuren Generika doch noch zu verkaufen. „Damit würde sich die GKV in Richtung Grundsicherung bewegen“, warnte von Stackelberg.
Der Verband kritisierte zudem, dass die Kosten-Nutzen-Bewertungen im neuen System zu spät kommen würden. Der Gesetzentwurf sieht sie erst vor, wenn sich Hersteller und GKV-Spitzenverband nicht auf einen Preisabschlag für ein neues Medikament einigen konnten und auch den anschließenden Schiedsspruch nicht akzeptierten – frühestens 15 Monate nach Markteintritt.
Sinnvoller sei es, so von Stackelberg, die Kosten-Nutzen-Bewertung in die frühe Bewertung des Zusatznutzens direkt nach Markteintritt zu integrieren. Dann könnten Hersteller und GKV-Spitzenverband bei ihren Verhandlungen auch auf das Ergebnis der dieser Bewertung zurückgreifen.
© fos/Rie/afp/aerzteblatt.de

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