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Ärzteschaft

Neuer Berichtsbogen für unerwünschte Arzneimittel­wirkungen

Montag, 2. August 2010

Berlin – Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK) und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat den Berichtsbogen zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, eine UAW-Meldung so einfach wie möglich zu gestalten, dabei aber möglichst alle Angaben zu erfassen, die für eine Bewertung notwendig sind.

Nach der Musterberufsordnung sollen Ärzte UAW, die ihnen aus ihrer Behandlungstätigkeit bekannt werden, der AkdÄ mitteilen. Die AkdÄ wertet diese Meldungen aus und informiert im Deutschen Ärzteblatt über relevante Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit Arzneimitteln.

© hil/aerzteblatt.de

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