Ärzteschaft
Bundesärztekammer warnt vor Verwässerung der GOÄ
Donnerstag, 7. Oktober 2010
Berlin – Vor einer Öffnungsklausel in den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) haben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gewarnt. „Die Öffnungsklausel fördert weder echten Wettbewerb, noch hilft sie den Patienten oder reduziert Kosten, sondern gefährdet ernsthaft die medizinische Versorgung in Deutschland“, heißt es in einer Informationsschrift der beiden Kammern.
Hintergrund sind Bemühungen der privaten Krankenversicherung (PKV), Separatvereinbarungen zwischen Privatversicherern und Ärzten sowie Zahnärzten zu ermöglichen. Die Kassen könnten die Ärzte mit ihrer Einkaufsmacht dann unter Druck setzen und niedrigere Preise aushandeln.
Die Qualität der Behandlung und die flächendeckende Versorgung wären laut BÄK und BZÄK durch ruinösen Preiswettbewerb zwischen den Ärzten und immensem Kostendruck gefährdet. Kleine Zahnarzt- und Arztpraxen außerhalb der Ballungsräume hätten es immer schwerer, wirtschaftlich zu überleben. Dies berge die Gefahr, dass mittelfristig ganze Landstriche ohne ärztliche Versorgung auskommen müssten.
Dagegen sicherten die Amtlichen Gebührenordnungen die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Arzt und dem Zahnarzt übertragenen Aufgaben. „Öffnungsklauseln, die es PKV-Unternehmen erlauben würden, die Gebührenordnung zu umgehen, wären ein riskanter Schnellschuss“, warnten daher BÄK und BZÄK. © hil/aerzteblatt.de

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