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Politik

Bundestag beschließt Arznei­mittel-Sparpaket

Donnerstag, 11. November 2010

Berlin – Der Bundestag hat das Arzneimittelsparpaket beschlossen, mit dem Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) die Arzneimittelausgaben unter Kontrolle bringen will. In der Schlussdebatte am Donnerstag verteidigte der FDP-Politiker sein Vorhaben, das jährliche Einsparungen von zwei Milliarden Euro vorsieht. Die Opposition hält das Spargesetz jedoch für eine Mogelpackung. Das Gesetz könne von der Pharmaindustrie leicht umgangen werden.

In namentlicher Abstimmung votierten 314 von 583 Abgeordneten für das Gesetzespaket, 269 lehnten es ab. Mit der Neuregelung werden die Unternehmen verpflichtet, dem Gemeinsamen Bundesausschuss mit Vertretern von Ärzten und Krankenkassen ein Dossier über ein neues Medikament vorzulegen, wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Verschreibung übernehmen sollen.

Wird auf Grundlage der Expertise ein Zusatznutzen im Vergleich zu bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln nachgewiesen, treten die Krankenkassen in Preisverhandlungen mit dem jeweiligen Hersteller. Zudem müssen die Apotheken den Kassen höhere Rabatte gewähren.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) musste 2009 rund 32 Milliarden Euro für Medikamente ausgeben, 5,3 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Die Ersparnis von zwei Milliarden Euro will Rösler bis Ende 2013 mit Zwangsrabatten und anderen Sparbeiträgen von Industrie, Großhandel und Apothekern sicherstellen. Mittelfristig soll eine neue Nutzenbewertung vor allem die Preise für neue Arzneien drücken.

Rösler sagte im Bundestag, das Gesetz verfolge drei Ziele: der Pharmaindustrie einen Sparbeitrag abzuverlangen, deren Preismonopol zu brechen und dennoch den Zugang zu bestmöglichen Medikamenten für die Menschen zu sichern.
 

„Alle diese drei Ziele sind zu 100 Prozent erreicht worden“, sagte der FDP-Politiker. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sprach vom stärksten Eingriff in den Pharmamarkt in der Geschichte der Bundesrepublik. „Wir brechen das Preismonopol der Pharmaindustrie“, betonte er.

Die Opposition von SPD, Linken und Grünen hält das Gesetz für weitgehend nutzlos und voller Schlupflöcher. Die zwei Milliarden Euro Ersparnis würden „nie und nimmer erreicht“, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Marlies Volkmer. Sie bemängelte Schwächen der geplanten Nutzenbewertung.

Volkmer kritisierte, vor den Preisverhandlungen dürfe die Industrie doch den Preis nach Gutdünken bestimmen. Überhöhte Preise müssten die Kassen dann mühsam wieder herunterhandeln. Außerdem verschlechtere die Koalition die Bedingungen für Rabattverträge.

Als für Verbraucher wichtige Änderung plant Rösler hier, dass Patienten auf eigene Kosten ein teureres Medikament bekommen können, wenn sie das Rabattmittel ihrer Krankenkasse nicht wollen. Kritiker befürchten, dass die Rabattverträge damit ausgehöhlt werden. Denn die Kassen können dem Hersteller keine Absatzmenge mehr garantieren.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte im Bundestag: „Das Gesetz ist nichts anderes als eine Mogelpackung.“ Es begrenze weder die Kosten, noch verbessere es die Therapie.

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Birgitt Bender warf dem Gesundheitsministerium vor, im Gesetzgebungsverfahren immer wieder Änderungen vorgelegt zu haben. „Das ist keine Neuordnung auf dem Arzneimittelmarkt, das ist Unordnung“, sagte die Grünen-Politikerin. Die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler warf der Koalition vor, mit dem neuen Gesetz die Lobbyinteressen der Industrie zu bedienen.
 

Weitgehend positiv bewertet hat der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Jürgen Windeler, das Pharma-Sparpaket der Bundesregierung. Zwar habe er einzelne Kritikpunkte.

Doch sei er sicher, dass das Gesetzespaket ein „relativ bisskräftiger Tiger“ zur Begrenzung der Kosten für Arzneimittel werde, sagte der am Donnerstag im Deutschlandfunk. Kritik übte Windeler an einem Detail: Arzneien für seltene Erkrankungen, sogenannte Orphan Drugs, sollen von der Nutzenbewertung ausgenommen werden. Experten befürchten, dass die Pharmaindustrie über diesen Weg Sparvorgaben umgehen könnte.

Auch der Marburger Bund (MB) äußerte sich in einer ersten Stellungnahme positiv. „Der Einfluss gewinnorientierter Unternehmen auf die Arzneimitteltherapie wird verlässlicher begrenzt als bisher“, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke (CDU).

Scharfe Kritik am Gesetz kam von den Apotheken: „Diese Regierung wollte die Versorgung weiterentwickeln und verbessern. Das Ergebnis ist das genaue Gegenteil: Mit diesem Angriff auf die Apotheken wird ein Stützpfeiler der flächendeckenden Gesundheitsversorgung zertrümmert.

Ohne Sinn und Verstand für den Nutzen und die Chancen einer heute schon hervorragenden Arzneimittelversorgung durch unabhängige Apotheken setzen CDU, CSU und FDP nun den Raubbau an Apotheken und Patienten fort“, sagt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Von der „größten Zäsur im Arzneimittelmarkt“ sprach der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Entscheidend sei nun die Ausgestaltung der Frühbewertung. „Ist sie fair, innovationsoffen und trägt sie dem frühen Bewertungszeitpunkt angemessen Rechnung ist die Versorgungsqualität nicht gefährdet“, sagte die Verbandsvorsitzende Cornelia Yzer.

Problematisch sei aber, dass pharmazeutische Unternehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen statt mit einzelnen Kassen Verträge schließen sollen. Zu befürchten sei, dass der Spitzenverband anders als eine Einzelkasse sein Augenmerk ausschließlich auf Kostenreduzierung richten werde.

Von einer „vertanen Chance“ für die Therapiesicherheit sprach dagegen der Branchenverband Pro Generika. Die GKV sei jetzt gefordert, „das Gesetz mit Augenmaß umzusetzen“.

© hil/dapd/afp/aerzteblatt.de

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