NewsPolitikPKV kritisiert Falschabrechnungen und überflüssige Leistungen
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

PKV kritisiert Falschabrechnungen und überflüssige Leistungen

Dienstag, 28. Dezember 2010

Berlin – Die Private Krankenversicherung hat Ärzten und Krankenhäusern vorgeworfen, zu viele Tests und Untersuchungen abzurechnen. Außerdem würden zum Teil Chefarztbehandlungen veranschlagt, obwohl Patienten von ganz normalen Stationsärzten versorgt worden seien, sagte PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach am Dienstag in Berlin. „Falschabrechnungen sind ein großes Thema“, sagte Leienbach.

Hintergrund seien die veralteten staatlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte. Die Abrechnungswerte seien seit Jahren nicht gestiegen und die modernen medizinischen Leistungen würden nicht richtig abgebildet.

„Es gibt auch Fälle von Abrechnungsbetrug, aber ich möchte das nicht generalisieren“, sagte Leienbach. „Das eigentliche Problem ist, dass die Gebührenordnung dazu einlädt, alle Spielräume auszunutzen und die Menge auszuweiten.“

Als Beispiel nannte der Verbandsmanager Laboruntersuchungen: „Wir geben pro Kopf in der privaten Krankenversicherung fünfmal so viel für Labormedizin aus wie die gesetzliche Krankenversicherung, das ist medizinisch nicht zu erklären.“

Leienbach kritisierte unter anderem, dass sich Ärzte Laboruntersuchungen selbst zuweisen. Sie nähmen die Proben, untersuchten sie selbst „im eigenen Keller“ und stellten sie der Versicherung in Rechnung. „Damit will ich nicht sagen, dass alle diese Untersuchungen unsinnig wären, aber die Anzahl muss medizinisch erklärt werden“, sagte er.

Kritik an Abrechnungspraxis in Krankenhäusern

Darüber hinaus geißelte er die Abrechnungspraxis in einigen Krankenhäusern. „Es ist häufig so, dass der Chefarzt die Rechnung unterschreibt, ohne dass die Patienten ihn gesehen haben“, sagte Leienbach. „Der Chefarzt darf delegieren, aber dann gibt es keinen Grund, dass wir für einen Chefarzt bezahlen.“

Der Verbandsvertreter verlangte ein Ende dieser Praxis und eine rasche Novelle der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) mit einer Öffnungsklausel. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) müsse das Projekt dringend angehen.

„Das geht nicht mehr weiter so“, sagte Leienbach. „Rösler hat gesagt, er sei der Anwalt für alle Versicherten – also auch für die neun Millionen Menschen mit privaten Vollversicherungen und die 20 Millionen mit Zusatzversicherungen. Sie brauchen eine Perspektive, ihre Versicherung langfristig bezahlbar zu halten. Und wir brauchen eine Handhabe, Qualität zu vereinbaren und Kosten zu kontrollieren.“

Die Ärztekammern hatten sich Anfang Dezember gegen eine solche Öffnungsklausel ausgesprochen. Sie führe zu einem Preisverfall bei der Vergütung ärztlicher Leistungen und damit auch zu einer schlechteren Versorgungsqualität auf Kosten der Patienten, warnten die Kammern.

© dapd/aerzteblatt.de

LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER