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Politik

G-BA nimmt zwei- bis vierjährige Kinder nicht in DMP Asthma auf

Freitag, 22. Juli 2011

Berlin – Zwei- bis vierjährige Kinder werden nicht in das Disease-Management-Programm (DMP) für Patienten mit Asthma bronchiale aufgenommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen.

Da eine Gruppe der mit Asthma bronchiale diagnostizierten Kinder später gesundeten, so der G-BA, sei das für die Einschreibung in ein DMP erforderliche Kriterium der gesicherten Diagnose einer chronischen Erkrankung nicht gegeben. 

„Wir bedauern, dass wir uns nicht darauf einigen konnten, auch Kinder zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr in dieses DMP mit aufzunehmen“, sagte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Carl-Heinz Müller. Innerhalb dieses DMP hätte entschieden werden können, welche Impfungen bei Kindern mit Asthma bronchiale sinnvoll seien, wie körperlich belastbar sie seien oder inwieweit sie auch von ihrem Kinderarzt behandelt werden könnten. „Die Vorteile dieses DMP stehen auch Kindern zu“, so Müller. 

Zudem bekräftigte der G-BA seine Empfehlung, dass ausstiegsbereiten Rauchern neben anderen wirksamen Hilfen zur Verhaltensänderung unter bestimmten Voraussetzungen zur einmaligen Anwendung im Rahmen des DMP auch geeignete Arzneimittel zur Raucherentwöhnung zur Verfügung stehen sollten. 

Darüber hinaus hat der G-BA die autologe Stammzelltransplantation bei akuter lymphatischer Leukämie (ALL) bei Erwachsenen als Kassenleistung für die Krankenhausbehandlung ausgeschlossen. Denn die autologe Stammzelltransplantation bei ALL sei eine experimentelle Behandlungsmethode mit nicht gesichertem Nutzen, so der G-BA. 

Nach dem sogenannten Nikolausurteil des Bundesverfassungsgerichts können mit ALL erkrankte Patienten dennoch eine von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlte autologe Stammzelltransplantation erhalten, wenn die Standardtherapie bei ihnen aufgrund individueller Umstände nicht angewandt werden kann. 

Die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss kritisierten die Überlegung des gesundheitspolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Jens Spahn, die Ausgestaltung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung nicht wie geplant vom G-BA vornehmen zu lassen, sondern von der KBV, der Deutscher Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband. Spahn erhofft sich davon, dass schneller Ergebnisse vorliegen. 

„Alles, was so erreicht würde, wäre, dass die Öffentlichkeit und die Patientenvertretung aus der Entscheidung herausgehalten würden“, kritisierte Ilona Köster-Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Alle übrigen Akteure blieben die gleichen, nur könnten sie im Verborgenen regeln, was ihnen gefällt.“

© fos/aerzteblatt.de

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