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Krankenkassen starten Patientenbefragung zu Klinik-Aufenthalt

Freitag, 4. November 2011

Berlin – Patienten soll die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus erleichtert werden. Die AOK, Barmer GEK und das Projekt Weiße Liste wollen Versicherte zu ihrer Zufriedenheit mit dem Klinikaufenthalt befragen und die Ergebnisse im Internet veröffentlichen, wie die Initiatoren am Freitag mitteilten.

Dazu würden die Patienten zwei bis acht Woche nach ihrem Krankenhausaufenthalt von ihrer Krankenkasse angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Er beinhaltet 15 Fragen zur Versorgung durch Ärzte und Pflegepersonal, zu Organisation und Service sowie zur Bereitschaft der Patienten, das Krankenhaus weiterzuempfehlen.

Die Befragung erfolgt anonym. In dieser Woche werden die ersten Fragebögen versandt. Die Ergebnisse sollen ab Mitte 2012 auf dem Internetportal http://www.weisse-liste.de zu sehen sein.

Das Projekt stößt auf geteilte Reaktionen. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, begrüßte die Initiative: „Durch die Befragung können Bürger künftig bundesweit die Patientenzufriedenheit vergleichen und ihre Wahlentscheidungen noch bewusster treffen.“

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, steht der Befragungsaktion hingegen skeptisch gegenüber. „Informationen, die von Patienten für Patienten bereitgestellt werden, können im Einzelfall sinnvoll sein - vorausgesetzt, die Datenerhebung erfolgt nach fairen Regeln“, sagte er. Wirkliche Orientierung könnten solche meist subjektiven Erfahrungsberichte bei der Wahl eines Krankenhauses allein jedoch nicht bieten, betonte Montgomery.

Er kritisierte, dass Patienten die wirklich wichtigen Kriterien kaum nachprüfen könnten: „Wie sieht es mit der Hygiene in der Klinik aus, sind die Geräte auf dem neusten Stand und erfüllt das Klinikpersonal die fachliche Qualifikation? Erfahrungsberichte nützten Patienten bei der Wahl eines Krankenhauses deshalb nur als Ergänzung zu validen Qualitäts- und Strukturdaten“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer. © dpad/aerzteblatt.de

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