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Politik

Fehlerhafte Brustimplantate: Ministerium sieht Kassen in der Pflicht

Montag, 9. Januar 2012

dpa

Berlin – Nach der offiziellen deutschen Empfehlung, Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP entfernen zu lassen, ist am Wochenende eine Debatte über die Kostenübernahme entbrannt. Das Bundesgesundheitsministerium sieht grundsätzlich die Kassen in der Pflicht. Diese wollen nach rein ästhetischen Operationen eine volle Kostenübernahme aber nicht garantieren und erwarten eine Beteiligung von Schönheits-Ärzten.

Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte am Freitag generell empfohlen, PIP-Brustimplantate vorsichtshalber entfernen zu lassen. Es gebe vermehrt Hinweise, dass auch ohne Riss des Implantats Silikon austreten kann. In Deutschland sind nach Medienberichten womöglich mehrere tausend Frauen betroffen. PIP hatte weltweit hunderttausende Brustimplantate verkauft. Die Billigkissen reißen verstärkt und rufen Entzündungen hervor.

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Samstag, grundsätzlich stünden die Kassen in der Pflicht, Gesundheitsgefahren abzuwenden. In Einzelfällen könne aber womöglich davon abgewichen werden, wenn etwa die Silikonkissen im Rahmen einer reinen Schönheitsoperation eingesetzt worden seien.

In diesem Fall müssten sich auch die operierenden Ärzte beteiligen, forderte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV am Sonntag. „Schönheitsoperationen sind ein lukratives Geschäft für Ärzte. Wir fordern die Ärzte auf, ihre Patientinnen mit den Folgekosten ihres ärztlich-unternehmerischen Handelns jetzt nicht alleine zu lassen“, sagte GKV-Sprecher Florian Lanz .

Zugleich versicherte er, dass die Kassen die Kosten für die medizinisch notwendige Entfernung und den Ersatz für die schadhaften Implantate übernehmen, wenn die Patientinnen die Silikonkissen aufgrund einer Erkrankung eingesetzt bekamen.

Wurden die Brustimplantate jedoch aus rein ästhetischen Gründen eingesetzt, gelte die gesetzliche Vorgabe, dass die Krankenkassen die Frauen an den Kosten beteiligen müssen. „Es ist auch zu fragen, ob es richtig wäre, die Solidargemeinschaft die finanziellen Folgen einer individuellen Schönheitsoperation voll tragen zu lassen“, sagte Lanz.

Auch nach Auskunft der größten gesetzlichen Kasse Barmer GEK müssen betroffene Frauen in diesem Fall damit rechnen, an den Kosten für eine Entfernung oder einen Ersatz der Silikonkissen beteiligt zu werden. Dies müsse aber im Einzelfall geprüft werden. Betroffene sollten unbedingt mit einem Arzt Rücksprache halten, sagte ein Sprecher.

In Frankreich hatten die Behörden bereits vor Weihnachten alle 30.000 betroffenen Frauen aufgefordert, sich die Prothesen entfernen zu lassen. PIP-Gründer Jean-Claude Mas hatte in einem Polizeiverhör zugegeben, drei Viertel seiner Prothesen mit einem Billig-Gel gefüllt zu haben.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sieht in dem Skandal keinen Anlass, die bestehenden EU-Vorschriften zu ändern. Eine generelle gesetzliche Überprüfung der Regeln für den Marktzugang für Medizinprodukte wie Brustimplantate oder auch Knieprothesen sei nicht nötig, sagte eine Ministeriumssprecherin der Berliner tageszeitung vom Montag. Aus Frankreich und Großbritannien waren dagegen Forderungen nach einer strengeren Regulierung von Medizinprodukten gekommen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach, forderte in der Zeitung "eine deutliche Stärkung der Haftung der Unternehmen sowie eine deutlich ausgebaute Produktüberwachung durch unangemeldete Kontrollen und Stichproben". Es könne nicht sein, dass die Zertifizierungsstellen nur nach vorheriger Anmeldung Stichproben beim Unternehmen nehmen würden. © apf/aerzteblatt.de

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