Politik
Spahn will Begriff „Schönheitschirurgie“ gesetzlich schützen
Dienstag, 10. Januar 2012
Berlin – CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn will wegen des Skandals um Billigbrustimplantate den Begriff der „Schönheitschirurgie“ gesetzlich schützen und ins ärztliche Berufsrecht aufnehmen lassen. „Heute können Ärzte, Heilpraktiker und andere die nicht geschützte Berufsbezeichnung Schönheitschirurgie verwenden und damit Verbrauchern eine nicht vorhandene Qualifizierung suggerieren“, sagte Spahn der Rheinischen Post vom Dienstag.
Die Bundesärztekammer (BÄK) verwies darauf, dass bereits heute nur ausreichend qualifizierte Ärzte schönheitschirurgische Eingriffe vornehmen dürften. 2005 habe der Deutsche Ärztetag beschlossen, in der Weiterbildungsordnung die Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ um den Zusatz „Ästhetische“ zu erweitern, erklärte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery in Berlin. Dadurch könne der Patient besser zwischen hochqualifizierten Fachärzten und selbst ernannten „Schönheitschirurgen“ unterscheiden. Ärzte, die ohne hinreichende Qualifikation Schönheitsoperationen vornähmen, handelten berufswidrig.
aerzteblatt.de
- Fehlerhafte Brustimplantate: Ministerium sieht Kassen in der Pflicht
- PIP-Brustimplantate: Deutsche Ärzte raten auch zu Entfernung
- Brust-Implantate: CE-Siegel garantiert nicht unbedingt Qualität
- Brustimplantate-Skandal: Behörde sieht keine eigenen Fehler
- Fehlerhaften Brustimplantaten: Weniger als 10.000 deutsche Frauen von betroffen
- Schönheits-OPs: Ärzte begrüßen Vorstoß für Verbot bei Jugendlichen
Die französische Firma PIP hatte weltweit Hunderttausende Brustimplantate verkauft. Die Billigkissen reißen verstärkt und rufen Entzündungen hervor. Nach den französischen Behörden hatten auch in Deutschland Behörden und medizinische Fachgesellschaften empfohlen, die Billigimplantate entfernen zu lassen.
Diskutiert wird aber noch über die Kostenübernahme. Während das Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich die Kassen in der Pflicht sieht, verweisen diese darauf, dass bei rein ästhetischen Operationen laut Gesetz die Frauen an den Kosten zu beteiligen sind. Die Kassen sehen aber auch die Ärzte in der Pflicht.
Die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD) rief ihre Mitglieder unterdessen dazu auf, die möglicherweise schadhaften PIP-Brustimplantate bei den Patientinnen zum Selbstkostenpreis zu entfernen. „Wenn nur Narkosearzt und reine Materialkosten bezahlt werden müssen, dürfte das nicht mehr als tausend Euro kosten“, sagte GÄCD-Generalsekretär Ahmmed-Ziah Taufig dem Berliner Tagesspiegel vom Mittwoch. Es dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Chirurgen an der Notsituation der Frauen verdienten. Allerdings treffe die Ärzte keine Schuld.
© dapd/aerzteblatt.de

Heilpraktiker verunglimpft — Dummheit oder Absicht?
Der Heilpraktiker, der es wagen würde, derartige Eingriffe vorzunehmen, würde nicht nur seine Zulassung verlieren, sondern strafrechtliche und viele weitere juristische Konsequenzen zu tragen haben. Durch die Äußerung von Herrn Spahn wird unterstellt, dass es dennoch Heilpraktiker gäbe, die derartige chirurgische Eingriffe unerlaubt vornehmen würden.
Das empfinde ich als frech oder rufschädigend nachlässig von Herrn Spahn!
Dass aber endlich im Feld "plastische Chirurgie / Schönheitschirurgie" endlich klare und strenge Regeln aufgestellt werden, finde ich richtig und wundere mich, dass es hier offensichtlich bislang kaum solche Vorgaben gibt.
Clemens M. Hürten, Rottweil

Wird Zeit !!!

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.