Politik
Krankenkassen dürfen Selbstmedikation erstatten
Donnerstag, 19. Januar 2012
Berlin – Seit Jahresbeginn dürfen Krankenkassen rezeptfreie Arzneimittel erstatten. Darauf hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) hingewiesen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kasse ihre Satzung entsprechend ändert und die Erstattung als freiwillige Satzleistung aufnimmt.
Der DAV beschreibt ein mögliches Szenario für die Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln, zum Beispiel Homöopathika: Dafür legt der Patient in der Apotheke ein Privat- oder Grünes Rezept seines Arztes vor und bezahlt das rezeptfreie Medikament. Später reicht er das Privat- oder Grüne Rezept und die Quittung aus der Apotheke jeweils im Original in der Geschäftsstelle seiner Kasse ein. Die Kasse erstattet dann die Kosten für bestimmte Präparate oder bis zu einem Höchstbetrag.
Allerdings gilt die gesetzliche Neuregelung nur für solche Arzneimittel, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht ausgeschlossen hat. Weiterhin nicht erstattet werden dürfen Lifestyle-Medikamente wie bestimmte Appetitzügler oder Haarwuchsmittel.
Gesetzmäßig erstattet werden dagegen auch bislang rezeptfreie Arzneimittel für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Auch die sogenannte Ausnahmeliste des G-BA enthält erstattungsfähige rezeptfreie Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. © hil/aerzteblatt.de

Keine Erstattung für Lifestyle-Dinge?
In allen Nicht-medizinischen Fällen (und das dürfte die absolute Mehrzahl sein!!!) war die Implantation doch wohl eine pure Lifestyle-Entscheidung! Klar sind die Implantate keine Medikamente, aber Lifeystyle ist Lifestyle.
Es bleibt zu hoffen, dass die ersten Gerichtsurteile aus Frankreich zur Haftung des Haftpflichtversicherers von ex-PIP da eine Linie vorgeben, die dann auch die deutschen KK nachzeichnen.

Aufhebung des SGB V?
Die Sozialgesetzgebung kollidiert mit den Erwartungen an eine ergänzende medizinische Versorgung über die Selbstmedikation. Nicht nur dabei gerät die ärztliche Profession zwischen die Mühlsteine unterschiedlicher Erwartungs- und Anspruchshaltungen von Politik, Medien und Öffentlichkeit.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

jetzt sind die Kassen am Zug.
Ich hoffe, daß möglichst bald die ersten Kassen entsprechende Satzungsänderungen vornehmen.
Es geht nicht nur um Homöopathika.
Absolut nicht nachvollziehbar ist, daß jodhaltige Salben, ich nenne Betaisodona, nicht erstattungsfähig sind, obwohl sie effektiv und eigentlich unverzichtbar sind in der Wundbehandlung. Alle zugelassenen Alternativen sind weniger wirksam.
Ähnliches gilt z.B. für Hymecromon, das Koliken der Galle besser löst als anderes.
Schließlich kiönte das der erste Schritt sein, den G-BA tatsächlich zur Räson zu bringen, weg von dem, was er für eine gute Medizin hält.
Hat eigentlich schon einmal ein Jurist darüber nachgedacht, ob nicht der G-BA an sich und als Institution schon eine Verletzung der Therapiefreiheit ist?
Wie gesagt, es geht nicht um Homöopathika.
Dr.Karlheinz Bayer, Bad Peterstal

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