Ärzteschaft
Kammer Westfalen-Lippe warnt vor Substitution ärztlicher Tätigkeiten
Dienstag, 21. Februar 2012
Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat erneut vor einer Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf nicht-ärztliche Berufsgruppen gewarnt. „Die Einheitlichkeit des Arztberufes in Diagnostik und Therapie und damit die Gesamtverantwortung für den Patienten darf in keinem Fall aufgegeben werden, sonst droht in der Patientenversorgung ein ständiger Aschermittwoch“, warnte Kammerpräsident Theodor Windhorst.
Mitte Februar hatte das Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genehmigt. Sie geht auf das Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 zurück, beschlossen hatte der G-BA sie aber erst im Oktober 2011.
In Modellvorhaben können Ärzte danach Pflegekräften heilkundliche Tätigkeiten übertragen, die diese sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und haftungsrechtlich verantworten. Der Arzt stellt jedoch die Diagnose und die Indikation. Er entwirft einen Therapieplan, an den sich die Pflegekraft halten muss. Die Richtlinie sieht zudem einen Überweisungsvorbehalt vor: Pflegekräfte können einen Patienten nicht eigenständig an einen weiterbehandelnden Arzt überweisen, sie können lediglich eine Überweisung durch den Arzt veranlassen.
Der Patient müsse weiterhin die Sicherheit haben, „nach den Gesetzen der ärztlichen Kunst und Facharztstandard“ behandelt zu werden, fordert Windhorst. Bei dem Thema Substitution ärztlicher Tätigkeit bilde sich derzeit in Berlin eine „unheilvolle Allianz gegen die Ärzteschaft“, erklärte der westfälische Ärztepräsident.
Er betonte, die Ärzteschaft sei bereit, über die Delegation ärztlicher Tätigkeiten unter Verantwortung des Arztes zu sprechen und wünsche sich eine teamorientierte Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Pflegeberufe. „Ziel muss eine sinnvolle und effiziente Kooperation aller an der Patientenversorgung Beteiligten sein. Dabei muss es aber auch klare Grenzen geben“, sagte er. © hil/aerzteblatt.de

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