Vermischtes
Probleme bei der Weiterbehandlung angeborener Herzfehler
Donnerstag, 23. Februar 2012
Frankfurt/M. – Viele Patienten mit einem angeborenen Herzfehler (EMAH) führen ihre Therapie nicht fort, wenn sie volljährig werden. Kinderkardiologen führen dies auf veränderte Lebensumstände bei den Patienten, aber auch auf bürokratische Hürden in abrechnungstechnischer Hinsicht zurück. So haben Kinderkardiologen keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Weiterbetreuung ihrer gesetzlich versicherten Patienten ab dem 18. Geburtstag, auch wenn sie EMAH-zertifiziert sind.
„Wir appellieren als Patientenorganisation gemeinsam mit den Kinderkardiologen an alle betroffenen EMAH-Patienten, sich unbedingt in Weiterbehandlung ihres Herzfehlers bei einem Kinderkardiologen oder Kardiologen mit EMAH-Expertise zu begeben“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Herzstiftung, Thomas Meinertz. Der Herzspezialist forderte auch Ärzte nicht-kardiologischer Fachrichtungen auf, bei Arztbesuchen von EMAH-Patienten diese auf die nötige hochspezialisierte Weiterbehandlung von angeborenen Herzfehlern hinzuweisen.
„EMAHs sind eine besondere Patientengruppe mit einem speziellen Versorgungsauftrag. Für sie ist die regelmäßige Verlaufsbeobachtung lebensnotwendig“, sagt Marc Schlez, niedergelassener Kinderarzt und zertifizierter EMAH-Kinderkardiologe aus Neustadt/Weinstraße sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Kinderkardiologen. Umso dringlicher sei es, die Patienten nahtlos zu versorgen. © hil/aerzteblatt.de
