Politik
Patientenschützer fordern Nachbesserung bei Organspende-Gesetz
Dienstag, 13. März 2012
Osnabrück – Die Deutsche Hospiz Stiftung hat den Gesetzentwurf zur Förderung der Organspende kritisiert und Nachbesserungen gefordert. In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Dienstag forderte Vorstand Eugen Brysch zudem Änderungen bei der Verteilung von Organen.
Die Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Volker Kauder (CDU) hätten vor der Reform des Gesetzes Sensibilität versprochen, sagte Brysch. „Aber die Gesetzesmacher haben sich für kühle Technokratie entschieden.“ Von den künftigen Spendern und deren Sorgen und von den Ängsten der Verwandten stehe im Entwurf nichts. „So wird kein Vertrauen geschaffen.“ Der Gruppenantrag von Abgeordneten aller Fraktionen soll am 22. März in erster Lesung im Bundestag behandelt werden.
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Im Hinblick auf den Datenschutz sei es höchst bedenklich, dass auch die Krankenkassen das Recht bekommen sollen, die Erklärung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte „zu speichern und zu löschen“, sagte der Chef der Hospiz Stiftung. Ebenso bedenklich sei es, in die Gesundheitskarte einzutragen, wenn es eine Patientenverfügung gebe. „Mit einer Handbewegung werden alle Bürgerrechte weggewischt.“
Der Patientenschützer forderte darüber hinaus, die Frage der Priorisierung bei der Vergabe von Organen gesetzlich festzulegen. Das System müsse endlich transparenter und nachvollziehbar werden. Wenn es um Fragen der Verteilung von Lebenschancen gehe, dürfe nur der Bundestag zuständig sein. „Es ist Zeit, dass der Gesetzgeber mit einem Katalog klarer Prioritäten die Entscheidungen aus der Dunkelzone herausholt.“ © kna/aerzteblatt.de

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