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Medizin

Penicillin-Allergie auf homöopathische Arzneimittel

Dienstag, 13. März 2012

Bonn – Normalerweise garantiert die hohe Verdünnung bei homöopathischen Mitteln eine gute Verträglichkeit. Bei einer „Potenzierung“ von D25 verteilt sich ein Tropfen Wirkstoff in etwa auf 25 große Schwimmbecken. Bei einer Potenzierung von D8 ist es noch eine kleine Mülltonne, bei D4 zwei Trinkgläser. D4 lässt aus schulmedizinischer Sicht zwar noch keine Wirkung erwarten.

Überempfindlichkeitsreaktionen sind jedoch möglich, wie Mediziner der LMU München vor einiger Zeit beobachteten. In der Deutschen Medizinischen Wochenschrift (DMW 2010; 135: 1224-1227) hatten sie über eine ältere Frau berichtet, die nach der Einnahme von Notakehl D4 dreimal täglich über 6 Monate eine akute interstitielle Nephritis (AIN) entwickelt hatte. Die AIN ist eine häufige Folge von allergischen Reaktionen in der Niere. Da die Patientin keine anderen Medikamente oder pflanzlichen Mittel eingenommen hatte, vermuteten die Mediziner eine Schimmelpilzallergie.

Notakehl D4 enthält nämlich Penicillium chrysogenum. Trotz der 10.000-fachen Verdünnung in D4 könnte es immunogene Wirkungen haben, vermutet jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das in seiner UAW-Datenbank einen weiteren mutmaßlichen Fall einer AIN nach Einnahme von Notakehl erfasst hat: Eine 39-jährige Frau war mit Albuminurie, Hämaturie und Fieber erkrankt.

Die Ärzte stellten die Diagnose einer Vaskulitis und Glomerulonephritis. Die Potenzierung von Notakehl konnten sie in diesem Fall nicht in Erfahrung bringen. In zwei weiteren UAW-Fallberichten war nach Ansicht des BfArM zumindest nicht auszuschließen, dass die Lungenreaktionen, die nach Einnahme von Mucokehl D5, Nigersan D5 und Notakehl D7 aufgetreten waren, allergischer Natur waren.

Das BfArM möchte deshalb Notakehl vorsorglich bis zu einer Verdünnung von D8 vom Markt entfernen. Betroffen sind auch eine Reihe weiterer homöopathischer Mittel, die Antigene von anderen Schimmelarten enthalten. Das Verbot soll sich auf Pilze beschränken, die wie Aspergillus niger, Mucor mucedo, Mucor racemosus, Penicillium chrysogenum und Penicillium glabrum nicht Bestandteil von Nahrungsmitteln sind.

Bei Penicillium roquefortii, das im Käseschimmel enthalten ist, soll nur die parenterale Anwendung verboten werden. Der Hersteller hat im Stufenverfahren vier Wochen Zeit, Einwände zu erheben. Wenn dies nicht geschieht, muss er die Arzneimittel bis zur Verdünnung D8 vom Markt nehmen. Höhere Potenzierungen dürfen weiter vertrieben werden. © rme/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #88255
doc.nemo
am Freitag, 23. März 2012, 08:45

Wunderbar!

Wunderbar! Ein "ganzheitliches Naturheilmittel", das zwar keine Wirkung, dafür aber gefährliche Nebenwirkungen hat. Darauf habe ich mein ganzes Arztleben lang gewartet!
Avatar #648841
Wibi12
am Donnerstag, 22. März 2012, 14:43

Homöopathie=Scharlatanerie

In anderen Ländern sind homöopathische Mittel als Scharlatanerie erkannt und verboten!!!! Ich finde es furchtbar das nun Gelder investiert werden, um solche "Placebos" zu kontrollieren...
Avatar #100202
Businesspaar
am Donnerstag, 15. März 2012, 10:39

Jaja :-))

Da haut sich die "scheuklappenbeladene Hardcoreschulmedizin" wieder einmal das eigene Netz voll. Einfach lächerlich!
Avatar #648552
Nb1date
am Mittwoch, 14. März 2012, 16:19

Der Feldzug gegen Homöopathie

Klar, dass sich jetzt wieder die Homöopathen zu Wort melden und durch Unkenntnis glänzen.
Kein Pharmakologe wird bestreiten, dass selbst Potenzierungen wirkstärkster Substanzen bis D3 (vielleicht sogar höher) eine pharmakologische Wirkung haben können und allergische Reaktionen durch ebenso geringe bzw. noch geringere Konzentrationen des Antigens hervorgerufen werden können. Das ist klassische Pharmakologie/Immunologie und hat nichts mit Homöopathie zu tun. Es würde mir erst dann zu denken geben, wenn Verdünnungen („Potenzierungen :-) über D10 o.ä. noch entsprechende Effekte hervorrufen würde.
Übrigens war eine der Patientinnen schon auf Penicillin allergisch, wurde dann sechs Monate mit dem homöopathischen Penicillin-Mittelchen behandelt und entwickelte ihre Nephritis. Ist wohl doch nix mit „similiar similibus curentur“! Im Sinne einer Bereinigung auf dem AM-Markt sollte der ganze Schrott endlich vom Markt genommen werden.
Avatar #645735
chinamed
am Mittwoch, 14. März 2012, 13:37

ein vermuteter Fall

Das klingt wieder ein mal als Versuch des Feldzuges gegen homöopathische Mittel. Die hier angesprochenen Allergenkonzentrationen finden sich vermutlich bereits im Berliner Leitungswasser durch die Ausscheidung von Arzneimitteln.
Erst sollen die homöopathischen MIttel angeblich völlig wirkungslos sein, dann sollen sie auf einmal Allergien auslösen und zu ernsthaften Erkrankungen führen.
Avatar #96711
Maya1
am Mittwoch, 14. März 2012, 12:43

da stellt sich mir doch die Frage............

wenn diese "homöopathischen" Arzneien seit 30 Jahren auf dem Markt sind, warum dann erst 2012 die ersten bekannten, vermutlichen, UAW auftreten ?!
Sind die Patienten tatsächlich wegen oder eher trotz Einnahme erkrankt ?
Homöopathie und Isopathie nebst Potenzierungen, gelten doch im allgem., wissenschaftlich als Scharlatanerie und absolut wirkungslos. Bin gespannt wie das zu erklären sein wird.
Avatar #11939
jbjdaria
am Mittwoch, 14. März 2012, 10:00

Penicillin-Allergie auf homöopathische Arzneimittel

Die im Artikel erwähnten Medikamente Notakehl, Mucokehl und Nigersan sind keine in der klassischen Homöopathie benutzen Arzneien.
Und "echet" bzw. "eigentliche" homöopathische Wirkung tritt erst ab der D 24 ein. Alle vorherigen Potenzierungen (Verdünnungen) haben noch Moleküle der Ursprungssubstanz in der Lösung.
Avatar #110406
WillBerlin
am Mittwoch, 14. März 2012, 02:42

Anerkennung?

Hört sich an als würde den homöopathischen Medikamenten eine welch auch immer Wirksamkeit anerkannt.
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