Ärzteschaft
Marburger Bund wehrt sich gegen neue Arbeitskampfvorschläge
Dienstag, 20. März 2012
Berlin – Gegen gesetzliche Einschränkungen von Arbeitskämpfen in der sogenannten Daseinsvorsorge wehrt sich der Marburger Bund (MB). Er reagiert damit auf eine Expertise und einen Gesetzesvorschlag, den verschiedene Rechtsprofessoren im Auftrag der Carl Friedrich von Weizsäcker Stiftung erstellt hatten.
„Es darf kein Streikrecht erster und zweiter Klasse geben. Die heute bekannt gewordenen Forderungen einer Gruppe von Rechtsprofessoren sind mit den in unserer Verfassung verankerten Grundrechten tarifmächtiger Gewerkschaften unvereinbar“, sagte MB-Hauptgeschäftsführer Armin Ehl.
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Er betonte, von einem Missbrauch des Streikrechts in der sogenannten Daseinsvorsorge könne keine Rede sein. „Streiks unterliegen immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, sagte Ehl. So werde in bestreikten Krankenhäusern selbstverständlich ein Notdienst sichergestellt.
Der Gesetzentwurf der drei Rechtsprofessoren ziele darauf ab, gewerkschaftliche Rechte massiv einzuschränken. „Er hat allenfalls akademische Relevanz – für die Praxis kollektiver Arbeitskonflikte ist er vollkommen untauglich“, so der MB-Hauptgeschäftsführer.
Den Gesetzesvorschlag haben Martin Franzen, Lehrstuhl für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Universität München, Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn, und Christian Waldhoff, Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Bonn, erarbeitet. © hil/aerzteblatt.de

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