Ärzteschaft
BÄK hält IGeL-Eindämmungsgesetz für unnötig
Donnerstag, 22. März 2012
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) warnt vor einer Gängelung der Patienten durch die von der SPD angestrebte Beschränkung der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Die SPD schieße weit über das Ziel hinaus, sagte BÄK-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rochell im Interview mit BÄK-Intern.
Rochell kritisierte unter anderem den SPD-Vorschlag, nach dem IGeL-Behandlungen nicht mehr am selben Behandlungstag mit GKV-Leistungen erbracht werden sollen. „Mit so einer Vorgabe würden nicht nur die Wartezeiten auf einen Arzttermin länger, die Patienten würden auch in absolut unakzeptabler Weise gegängelt“, so der Hauptgeschäftsführer.
Es reiche völlig aus, wenn IGeL-Behandlungen grundsätzlich nicht in direktem Zusammenhang mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht würden. „In dem Entwurf für ein Patientenrechtegesetz der Bundesregierung sind Vorgaben für IGeL enthalten, die den Patienten nützen, ohne IGeL per se zu verteufeln“, erklärte Rochell. Wenn der Gesetzgeber das umsetze, sei ein weiteres Gesetz unnötig.
Die Fraktion der SPD hatte diese Woche beschlossen, einen Antrag in den Bundestag mit dem Ziel einzubringen, Vertragsärzten die IGeL-Abrechnung zukünftig zu erschweren. In dem Antrag zum so genannten IGeL-Eindämmungsgesetz heißt es unter anderem: Es „verdichtet sich der Eindruck, dass bei der Erbringung dieser Leistungen nicht die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund steht, sondern die wirtschaftlichen Interessen des Arztes“.
Zudem stelle der Missbrauch von IGeL durch Ärzte mittlerweile ein Problem dar. Laut SPD-Fraktion seien diese Rahmenbedingungen nicht länger hinnehmbar, da sie sowohl den Patienten als auch dem Vertrauensverhältnis zu ihren Ärzten und dem Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung schadeten. hil © hil/aerzteblatt.de

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