Ärzteschaft
Ärztekammer warnt vor übereilter Einführung des Psych-Entgeltgesetzes
Freitag, 23. März 2012
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat davor gewarnt, das neue Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen übereilt einzuführen. Schließlich könne man sich im Gegensatz zu den Krankenhausfallpauschalen beim anstehenden Umstieg nicht an international erprobten Modellen orientieren, betonte die BÄK in einer Stellungnahme zum Psych-Entgeltgesetz. Qualität müsse deshalb vor Schnelligkeit gehen.
Neben der Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung hält die BÄK es für unabdingbar, dass in der anstehenden Gesetzgebung alle Maßnahmen ergriffen werden, um eine ausreichende Personalausstattung sowie Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Kliniken sicherzustellen.
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Die Personalsituation in den betroffenen Fachdisziplinen sei angesichts der demografischen Entwicklung von Gesamtbevölkerung und Ärzteschaft schon jetzt angespannt. Dementsprechend müsse das Gesetz eine nachhaltige und umfassende Refinanzierung tarifbedingter Personalkostensteigerungen gewährleisten.
Die vorgesehene Vergütungsumstellung auf behandlungsabhängige, bundeseinheitliche Tagespauschalen dürfe keinesfalls die bewährten Versorgungsstrukturen und die hohe Versorgungsqualität gefährden.
Das neue Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen soll bereits 2013 eingeführt werden. Dann sollen Krankenhäuser die Behandlungen in der Psychiatrie nicht mehr nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen, sondern nach einem leistungsorientierten, pauschalierten Vergütungssystem.
Im Zuge der Systemumstellung ist eine vierjährige budgetneutrale Phase vorgesehen. Auf freiwilliger Basis können Krankenhäuser von 2013 an bereits nach dem neuen System abrechnen. Von 2015 an sind alle Einrichtungen dazu verpflichtet. © hil/aerzteblatt.de

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