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Ärzteschaft

KV Berlin klagt gegen Rückzahlung der Übergangsgelder

Freitag, 23. März 2012

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin will gegen die vom Berliner Senat geforderte Rückzahlung von Vorstandsvergütungen in Höhe von rund 550.000 Euro klagen. Dabei beruft sie sich auf ein von der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin beauftragtes Gutachten, das die umstrittenen Übergangsgelder als rechtmäßig einstuft. Damit widersprechen die Gutachter der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung, die die KV zur Rückzahlung der Prämien verpflichtet hatte.

Das Gutachten bescheinigt dagegen die Rechtmäßigkeit der ausgezahlten Prämien und unterstreicht, dass „eine isolierte Prüfung der Sonderzahlungen die Rechtsmaßstäbe“ verfehle. „Das Gutachten belegt, dass keine Rechtsverstöße vorliegen“, unterstrich VV-Vorsitzender Jochen Treisch. Mit der Klageeinreichung wahre man juristische Mittel, ohne damit den Dialog mit der Senatsverwaltung zu beenden. „Wir streben nach wie vor eine einvernehmliche Lösung mit der Senatsverwaltung an“, hieß es aus der KV. © hil/aerzteblatt.de

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