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Krankenkassen sollten Knochenmark­typisierung übernehmen

Montag, 26. März 2012

Frankfurt/M. – Die Regelung, bei der Suche nach Knochenmarkspendern die Kosten der Knochenmarktypisierung über Spenden zu bezahlen, hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen kritisiert. Sie fordert, die Kostenübernahme gesetzlich so zu regeln, dass die Organisatoren von Aktionen zu Knochenmarkspenden nicht auch noch Gelder sammeln müssen, um die Ersttypisierung zu finanzieren.

Jede Aufnahme einer potenziellen Knochenmarkspende in die DKMS Deutsche Knochen­markspenderdatei kostet rund 50 Euro, das sind hauptsächlich Laborkosten.

Die Delegierten kritisierten auf ihrem Treffen außerdem, dass die neuen Regelungen zur Organtransplantation ein Anschreiben der Krankenkassen an die Versicherten mit der Frage zur Organspende vorsehen.

„Die Bereitschaft zur Organspende setzt eine differenzierte Information voraus, Ängste der Bürger müssen fachlich kompetent besprochen werden“, unterstrichen die Delegierten. Nicht alle Bürger könnten potenzielle Organspender sein. Alte Menschen, chronisch Kranke, Schwerbehinderte, psychisch Kranke dürften nicht mit solchen Anschreiben konfrontiert werden.

Eine Verunsicherung der Bevölkerung sei voraussehbar und die Aktion daher kontraproduktiv. „Bürger unseres Landes können mit Ärzten die Problematik einer Organspende diskutieren und sich dann frei entscheiden“, forderten die Delegierten. © hil/aerzteblatt.de

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