Ärzteschaft
Weiter Regressgefahr bei fiktiv zugelassenen Arzneimitteln
Dienstag, 27. März 2012
Düsseldorf – Vor Regressanträgen seitens der Krankenkassen bei Verordnung von sogenannten fiktiv zugelassenen Arzneimitteln hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein gewarnt.
Dabei handelt es sich um Fertigarzneimittel, die bereits vor 1978 im Markt waren. Sie galten mit Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes 1976 als „fiktiv zugelassen“. Die Präparate sollten sich bis 2005 einer Nachzulassung unterziehen und den Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erbringen, was nicht in allen Fällen erfolgt ist. Einzelne fiktiv zugelassene Präparate sind ohne Nachzulassung noch immer im Handel. Zum Teil verzögern Gerichtsverfahren eine endgültige Entscheidung.
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Allerdings ist weder in der Software des Arztes noch in der Apotheke der Zulassungsstatus eines Arzneimittels hinterlegt. „Deswegen haben wir in unserem Internet-Angebot eine Liste der fiktiv zugelassene Arzneimittel veröffentlicht“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Peter Potthoff.
Die KV sei zudem an die Kassen herangetreten, um entsprechende Regressanträge vorab zu verhindern. Die AOK Rheinland/Hamburg habe bereits zugesagt, zumindest bis zum 30. Juni 2012 keine solchen Anträge zu stellen.
„Die Zulassungsbehörden müssen endlich Klarheit schaffen, welche Präparate zugelassen sind und welche nicht“, forderte Potthoff. Die Unklarheiten dürften nicht auf dem Rücken der niedergelassenen Ärzte ausgetragen werden. © hil/aerzteblatt.de

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