Ärzteschaft
KBV-Vorstandsgehälter: Köhler kommt Ministerium entgegen
Dienstag, 27. März 2012
Berlin – Im Streit um die Höhe seiner Vorstandsbezüge ist der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, dem Bundesgesundheitsministerium entgegengekommen. Er habe die Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung gebeten, seinen Arbeitsvertrag entsprechend zu ändern, teilte Köhler heute in einer Erklärung mit. Er begründete diesen Schritt damit, dass die Diskussion um die Höhe seines Vorstandsgehalts die notwendige Sacharbeit bei der Umsetzung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes in erheblichem Maße belastet habe.
„Sie widerspricht auch meinem Verständnis von der Wahrnehmung meines Amtes und schadet auf Dauer den Interessen der Ärzteschaft und der Institution KBV“, so der KBV-Chef.
Köhler zufolge haben die Vorsitzenden der Vertreterversammlung Verständnis für seinen Schritt gezeigt. Sie legten jedoch gleichzeitig Wert darauf, dass der Abschluss von Arbeitsverträgen mit dem Vorstand grundsätzlich eine Angelegenheit der ärztlichen Selbstverwaltung sei. Diese Position sei durch mehrere Rechtsgutachten bekräftigt worden.
Hintergrund des Streits mit dem Bundesgesundheitsministerium ist eine Erhöhung von Köhlers Vorstandsbezügen nach dessen Wiederwahl 2011 um rund 35 Prozent auf 350.000 Euro jährlich. Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr genügt diese Vergütung nicht dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot. Er hatte der KBV deshalb eine Frist bis zum 23. März gesetzt, um neue Verträge vorzulegen. Andernfalls hatte das Ministerium gedroht, einen Verpflichtungsbescheid zu erlassen, gegen den die KBV hätte klagen können. © HK/aerzteblatt.de

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.