Politik
MDS und Kassen fordern Sanktionen für falsche Krankenhausabrechnungen.
Dienstag, 27. März 2012
Berlin – Krankenhäuser sollten bei fehlerhaften Abrechnungen Strafen zahlen. Dafür sprachen sich Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS), und Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, am Dienstag beim MDK-Kongress in Berlin aus.
„Bisher fordern wir bei fehlerhaften Abrechnungen nur das fälschlich gezahlte Geld zurück“, erklärte Pick. Für die Krankenhäuser entstände so kein Nachteil, wenn sie falsche Abrechnungen einreichten. „Bei Sanktionen erwarten wir, dass sich das Abrechnungsverhalten ändern und mehr richtige Abrechnungen vorgelegt würden.“
Dabei ginge es nicht darum, die Krankenhäuser unter Druck zu setzen, betonte Pfeiffer. „Ziel muss es sein, möglichst viele richtige Abrechnungen zu haben, und nicht möglichst viele zu prüfen.“ Bisher fehlten jedoch Anreize für die Krankenhäuser, korrekt abzurechnen.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft jährlich circa 12 Prozent der Krankenhausabrechnungen. Dabei werden gezielt auffällige Abrechnungen ausgewählt. Etwa die Hälfte der untersuchten 2,3 Millionen Fälle stellt sich als fehlerhaft heraus. Für die Krankenkassen bedeute dies einen Rückfluss von etwa einer Milliarde Euro pro Jahr, erklärte Karl-Heinz Plaumann, Geschäftsführer des MDK Baden-Württemberg.
MDS-Geschäftsführer Pick kritisierte außerdem die Änderungen für den MDK, die im Pflegeneuausrichtungsgesetz angedacht sind. So ist geplant, dass neben dem MDK auch andere Gutachter eingesetzt werden können. Außerdem soll sich der MDK verstärkt als Dienstleister für die Versicherten ausrichten und entsprechende Service-Richtlinien erlassen. „Für beide Änderungen sehen wir keine Notwendigkeit“, erklärte Pick.
Er unterstrich, dass die geforderten Dienstleistungen, wie ein Beschwerdemanagement und regelmäßige Versichertenbefragungen, bereits durchgeführt würden. „Den unterschwelligen Vorwurf, dass Gutachter des MDK, Ärzte wie Pflegekräfte, sich unangemessen gegenüber Kranken oder Pflegebedürftigen verhalten, weisen wir entschieden zurück“, stellte der MDS-Geschäftsführer klar.
Pick begrüßte hingegen, dass Demenzkranke mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz mehr Rechte erhalten sollen. Pflegebedürftig seien sie dem Gesetz nach deshalb aber noch nicht. „Eine Gleichstellung von Menschen mit Demenz mit anderen Pflegebedürftigen ist nur durch eine Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu erreichen“, betonte Pick. Deshalb forderte er, diesen möglichst bald einzuführen und auf Scheinlösungen zu verzichten. © mei/JD/aerzteblatt.de
