Ärzteschaft
Honorarverteilung: KV Westfalen-Lippe sieht Krankenkassen stärker in der Pflicht
Montag, 2. April 2012
Münster – Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unterstützt die KV Baden-Württemberg bei ihrem Kampf gegen eine mögliche Honorarverteilung zwischen den Bundesländern. Eine gerechte und bundesweit einheitliche Vergütung für die gleiche ärztliche Leistung könne nicht durch eine Umverteilung der Finanzmittel erreicht werden, so KVWL-Vorsitzender Wolfgang-Axel Dryden.
„Ich kann mich der Position meines baden-württembergischen Kollegen nur anschließen und möchte zugleich betonen, dass seine Sorgen unbegründet sind“, sagte der KV-Chef. Die morbiditätsbezogenen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für die jeweiligen Regionen flössen bekanntlich direkt zu den Krankenkassen und nicht zu den regionalen KVen. „Daher gibt es unter den KVen nichts umzuverteilen“, erklärte Dryden.
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In der Verantwortung stünden vielmehr die regionalen Krankenkassen, die die aus dem Gesundheitsfonds erhaltenen Finanzmittel leistungsgerecht an die Vertragsärzte weitergeben müssten. Genau dies sei nicht der Fall. Die berechtigte Forderung nach gleicher Vergütung für gleiche Leistung richte sich daher ausschließlich an die regionalen Kassen.
Dryden: „Die Krankenkassen erhalten die Finanzzuweisungen aus dem Fonds, also müssen sie anschließend auch diese Mittel für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stellen.“ Andernfalls nähmen die Krankenkassen mittelfristig eine Verschlechterung der ambulanten ärztlichen Versorgung ihrer Versicherten bewusst in Kauf, so der KV-Chef. © hil/aerzteblatt.de

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