Ärzteschaft
Diabetes Gesellschaft kritisiert Arzneimittel-Verordnungsquoten
Mittwoch, 11. April 2012
Berlin – Die Zielvorgaben von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu den Verordnungsraten für bestimmte Arzneimittelgruppen hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert. Im Fokus der Kritik stehen Metformin und Sulfonylharnstoffe. Aus der starren Quotierung der Präparate ergäben sich gesundheitliche Risiken für Patienten, so die DGG. „Ärzte, die sich konsequent an den Vorgaben orientieren, müssen zwangsläufig Gegenanzeigen missachten oder Unverträglichkeiten riskieren“, sagte der DDG-Präsident Stephan Matthaei aus Quakenbrück.
Kritik übt die DDG auch an der Methodik zur Festsetzung der Verordnungsquoten für Metformin und Sulfonylharnstoffe sowie GLP-1-Rezeptoragonisten. „Die Entstehung der Zielvorgaben ist unklar und wird in den zugänglichen Dokumenten hierzu nicht erläutert“, kritisierte Michael Nauck von der DGG. Besonders auffällig sei, dass es für verschiedene Bundesländer unterschiedliche Zielvorgaben gebe. „Worin diese landestypischen Unterschiede begründet liegen, wird nicht erläutert“, so Nauck.
Die DDG fordert die KVen daher auf, als Verhandlungspartner der Krankenkassen darauf zu drängen, die Zielvorgaben auf eine wissenschaftlich fundierte Basis zu stellen. „Damit würde die Ärzteschaft der Patientensicherheit den Vorrang vor Sparmaßnahmen geben, die unter Umständen einer großen Zahl von Patienten mit der Volkskrankheit Typ-2-Diabetes Risiken und gegebenenfalls Schäden aufbürden“, so Matthaei. © hil/aerzteblatt.de

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