Politik
CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereitet Eckpunkte für eine nationale Präventionsstrategie vor
Donnerstag, 12. April 2012
Köln – Unter dem Leitmotiv „Glückliches Deutschland: Gesundheitsbewusstsein und Vorbeugung“ haben Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, darunter Johannes Singhammer, Jens Spahn, Annette Widmann-Mauz, ein Arbeitspapier mit Eckpunkten für eine nationale Präventionsstrategie erarbeitet, das als Vorlage für die Klausurtagung der AG Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 12./13. April in Niedernberg dient.
Primäres Ziel einer nationalen Präventionsstrategie müsse es sein, heißt es in dem Papier, die gesundheitliche Eigenkompetenz und Eigenverantwortung in allen gesellschaftlichen Schichten zu aktivieren. Erforderlich sei ein Paradigmenwechsel hin zu einer stärkeren Betonung von Prävention und Gesundheitsförderung; diese müssten im deutschen Gesundheitswesen neben Kuration und Rehabilitation gleichwertig und verbindlich geregelt werden.
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Gleichzeitig betonen die Abgeordneten in dem Arbeitspapier, dass Prävention und Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anzusehen seien und nicht allein etwa der gesetzlichen Krankenversicherung zu überantworten seien. Die Arbeitswelt und andere Lebenswelten müssten ihren Beitrag zu einer stärkeren gesundheitsgerechten und präventiven Ausrichtung leisten.
Um dies zu erreichen, soll der Deutsche Bundestag konkrete Präventionsziele für die Jahre 2012-2020 beschließen. Diese Ziele sollten sich daran orientieren, wie verbreitet und schwerwiegend die Krankheit oder Gesundheitsstörung sind, wie beeinflussbar sie durch Maßnahmen der Prävention sind, welchen volkswirtschaftlichen Stellenwert sie haben und inwieweit Präventionsmaßnahmen evidenzbasiert sind und eine positive Kosten-Nutzen-Relation haben.
Gleichzeitig soll vom Deutschen Bundestag ein Nationaler Rat für Prävention und Gesundheitsförderung ins Leben gerufen werden, der die Aufgabe hat, die weiteren Ziele zu entwickeln und übergreifende Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung und jeweiligen Erfolgskontrolle zu erarbeiten.
Zur Finanzierung der nationalen Präventionsstrategie sollen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Ausgaben für Präventionsmaßnahmen pro Versicherten auf 5,50 Euro erhöhen. Nicht verausgabte Mittel gehen an den Spitzenverband der Krankenkassen und werden von diesem für Modellvorhaben und für Präventionskampagnen verwendet.
Als besonders wichtig erachten die CDU/CSU-Abgeordneten die Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsförderung. „Auf Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung und zum Abbau psychischer Belastungen bei älteren Mitarbeitern soll ein besonderer Schwerpunkt liegen“, heißt es in dem Arbeitspapier.
Demnach haben die Krankenkassen jährlich einen Mindestbeitrag je Versicherten für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Anzustreben sei eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Bessere Voraussetzungen für die Nutzung von Gesundheitsförderung in den Unternehmen könnten auch durch finanzielle Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen werden. © TG/aerzteblatt.de

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Andererseits wird erwähnt, "Diese Ziele sollten sich daran orientieren, wie verbreitet und schwerwiegend die Krankheit oder Gesundheitsstörung sind, wie beeinflussbar sie durch Maßnahmen der Prävention sind, welchen volkswirtschaftlichen Stellenwert sie haben und inwieweit Präventionsmaßnahmen evidenzbasiert sind und eine positive Kosten-Nutzen-Relation haben."
Das wäre genau die Alkoholpolitik, die nötig wäre. Aber man kann jetzt schon davon ausgehen, dass dieser kleine Passus wichtiger sein wird: "welchen volkswirtschaftlichen Stellenwert sie haben." Der Einfluss der Alkoholindustrie wird alle schönen Ankündigungen wie bsher im Sand verlaufen lassen.

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