Politik
Ärzte begrüßen Vorstoß für Verbot von Schönheits-OPs bei Jugendlichen
Donnerstag, 12. April 2012
Berlin – Der Vorstoß von Unionsexperten für ein Verbot von Schönheitsoperationen bei Minderjährigen ist in der Ärzteschaft auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. „Wir unterstützen ein Verbot von Schönheits-OPs an Kindern und Jugendlichen", sagte die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK), Martina Wenker, am Donnerstag.
Ein Mädchen, das sich zum Geburtstag eine Brustvergrößerung wünsche, wisse meist gar nicht, welche Folgeschäden dies haben könne. Auch die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) befürwortet grundsätzlich ein solches Verbot, forderte allerdings Einschränkungen.
„Bei einem pauschalen Verbot besteht die Gefahr, dass Patienten, bei denen Eingriffe aus psychologischen Gründen nötig sind, durchs Raster fallen“, sagte eine DGPRÄC-Sprecherin. Eine Möglichkeit sei es, vorher einen psychologischen Gutachter einzuschalten.
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Nach dem Willen der Gesundheitspolitiker von CDU und CSU sollen Schönheitsoperationen an Minderjährigen, die keine medizinische Grundlage haben, verboten werden. Selbst bei einer Aufklärung sei „nicht sichergestellt, dass sich der Jugendliche der Reichweite seines Entschlusses bewusst ist“, heißt es in einem AFP vorliegenden Entwurf für ein Positionspapier der Unionsexperten zum geplanten Patientenrechtegesetz. Das Papier, über das zuvor die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet hatte, soll am Freitag auf einer Klausurtagung beraten werden.
Die Gesundheitspolitiker verweisen unter anderem auf die Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen, der zufolge zehn Prozent aller schönheitschirurgischen Eingriffe an unter 20-Jährigen vorgenommen wird. Dabei handele es sich allerdings um „alte Zahlen“, sagte die DGPRÄC-Sprecherin.
Zudem beziehe sich die Angabe auf alle plastisch-ästhetischen Eingriffe. Neueren Zahlen von 2011 zufolge würden bei unter 18-Jährigen nur rund 1,2 Prozent der ästhetischen Operationen vorgenommen, darunter am häufigsten das Anlegen von Ohren, gefolgt von Korrekturen der weiblichen Brust oder Nasenkorrekturen.
Die Unions-Experten streben ferner an, dass der Begriff „Schönheitschirurgie“ künftig eindeutig definiert wird, um Verbraucher vor unqualifizierter Behandlung zu bewahren. Bislang können Ärzte und auch Heilpraktiker die nicht geschützte Berufsbezeichnung „Schönheitschirurgie“ verwenden, geschützt ist derzeit nur die Facharztbezeichnung „plastische und ästhetische Chirurgie“.
Die Unions-Experten fordern in ihrem Papier zudem die Einrichtung eines freiwilligen Entschädigungsfonds für Opfer ärztlicher Behandlungsfehler. Damit solle sichergestellt werden, dass Geschädigte in besonders schweren Fällen noch vor dem Ende eines Gerichtsverfahrens Schadensersatz erhalten.
Bereits vor zwei Jahren hatten die Gesundheitsexperten der Union ein Verbot von Schönheits-OPs bei Jugendlichen gefordert, über das Thema wird aber schon seit längerem diskutiert. Nach Meinung von Experten ist die Abgrenzung zwischen medizinisch angebrachten und aus medizinischer Sicht unnötigen Eingriffen allerdings schwierig. Eine Sprecherin von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte am Donnerstag auf Anfrage in Berlin, über das Thema werde sicher noch in der Koalition diskutiert werden. © afp/aerzteblatt.de

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