Ärzteschaft
Kammer Westfalen-Lippe begrüßt Unionspapier zum Patientenrechtegesetz
Freitag, 13. April 2012
Münster – Ein Positionspapier der Unionsfraktionen zum geplanten Patientenrechtegesetz stößt bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe grundsätzlich auf Zustimmung. Kammerpräsident Theodor Windhorst warnte jedoch davor, Ärzten durch „Überdokumentation und eine noch höhere Dosis Bürokratismus“ den Einstieg in die Patientenversorgung zu verleiden.
Die Union will beispielsweise strengere Regeln für die ärztliche Berufshaftpflichtversicherung und IGeL-Verträge einführen. So sollen Versicherungen künftig verpflichtet werden, jede Kündigung oder Änderung der Berufshaftpflicht der zuständigen Ärztekammer anzuzeigen. Die Ärztekammern sollen infolgedessen Durchgriffsrechte erhalten. „Diese Aufgabe nehmen die Kammern gerne wahr“, so Windhorst. Er regte darüber hinaus Überlegungen an, die Ärztekammern zu „Approbationsbehörden“ zu machen.
Verträge über IGeL-Leistungen sollen nach dem Willen der Union künftig Angaben über voraussichtliche Kosten enthalten. Zudem sollen sie etwa im Falle kosmetischer Eingriffe ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um eine medizinisch nicht notwendige Leistung handelt.
„Die ausführliche Aufklärung durch den Arzt bringt den Patienten mehr Sicherheit und Transparenz“, lobte Windhorst. Dabei werde auch die Versuchung eingeschränkt, dass sich der Arzt als „reiner Verkäufer medizinischer Leistungen“ betätige. Der Arzt sei kein Händler, der Patient kein Kunde, so der Kammerpräsident.
In diesem Zusammenhang dürfe die ärztliche Tätigkeit jedoch nicht durch weiteren Bürokratismus behindert werden. „Das schriftliche Verfassen der Verträge kostet Zeit, die dem Patienten fehlen wird“, warnte Windhorst. Schon jetzt habe die Bürokratie in den Praxen und Kliniken ein immenses Maß erreicht und gehe im ärztlichen Alltag zulasten der Patientenversorgung. © hil/aerzteblatt.de

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