Ärzteschaft
KBV: Ärzte nicht zum Abgleich von Versichertendaten der eGK verpflichten
Montag, 23. April 2012
Berlin – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, hat es abgelehnt, die Vertragsärzte zu einem elektronischen Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in den Arztpraxen zu verpflichten. Diese vom Gesetzgeber zurzeit vorgesehene Verpflichtung der Ärzte, die Stammdaten der Versicherten regelmäßig online zu aktualisieren, diene nicht dem Ziel „Medizinqualität statt E-Card-Bürokratie“. Das schrieb Köhler in seinem Grußwort zu der gleichnamigen Veranstaltung des Bündnisses „Stoppt die E-Card“ in der vergangenen Woche.
Die Vertreterversammlung der KBV habe eine solche Verpflichtung abgelehnt, so der KBV-Vorsitzende. Denn diese sei, nach der Praxisgebühr, nur eine neuerliche Verlagerung administrativer Aufgaben der Krankenkassen in die Arztpraxen.
Die KBV fordert stattdessen, dass der Abgleich der Versichertenstammdaten für die Praxen freiwillig bleibt und dass die Krankenkassen verpflichtet werden, eine Möglichkeit zum Online-Stammdatenabgleich zum Beispiel in ihren Filialen anzubieten. Zudem solle sichergestellt sein, dass die Ärzte nicht auf einem Teil der Transaktionskosten sitzen blieben.
„Die KBV ist nicht grundsätzlich gegen die elektronische Gesundheitskarte“, betonte Köhler. „Wir sehen durchaus das Potenzial, das die eGK für Patienten und Ärzte birgt.“ Dazu gehöre etwa ein schneller und unkomplizierter Informationsaustausch, der dabei helfen werde, Ärzten und ihren Medizinischen Fachangestellten Verwaltungsaufwand abzunehmen.
Die KBV setzt sich in der Betreiberorganisation gematik dafür ein, dass der vom Gesetzgeber vorgesehene Onlineabgleich der Versichertenstammdaten nach den Kriterien Praxistauglichkeit, Akzeptanz, Betriebstauglichkeit und Datenschutz von den Ärzten getestet wird. „Darüber hinaus fordern wir, weitere Funktionen zu testen, die für die Ärzte einen echten Nutzen bringen, wie die qualifizierte elektronische Signatur“, so Köhler. © fos/aerzteblatt.de

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